Mietberechnungen dienen der Anpassung der Sollbeträge im Rahmen der gesetzlich zulässigen Bedingungen. Das Modul Mietberechnung nach BGB
ermöglicht die Mieterhöhung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, welches nun die Vorgaben nach dem Wegfall des Miethöhegesetz liefert. Der Mietzins von Bruttomietverträgen kann unter Umständen erhöht werden, wenn er seit einem Jahr unverändert ist, die üblichen Entgelte nicht übersteigt (Mietspiegel / Vergleichsmieten), Modernisierungsmaßnahmen erfolgt sind und/oder die Mietzins-Erhöhung innerhalb eines Zeitraums einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigt (siehe Kappungsgrenzen). Die Auswahlmöglichkeiten zur Konfiguration der Mietberechnung nach BGB können durch Musterdaten eingeschränkt bzw. festgelegt werden. Diese Voreinstellungen werden administrativ gepflegt, s. Fachadministration, Musterdaten, Standard-Mietberechnung nach BGB.
Mieterhöhungen können nur dann mit dem Modul Mieterhöhung nach BGB kalkuliert werden, wenn sie sich innerhalb des gesteckten Rahmens befinden (Bruttomieter, Kappungsgrenzen, …). Alternativ zu individuellen Anpassungen via Vertragsmanagement und Personenschreiben wäre ggf. eine allgemeine Mietanpassung in Kombination mit Serienbrief/Zahlungsplan und Vertragsdatenimport in iX-Haus plus möglich.
Die Art des Verfahrens (Grundmietenerhöhung
oder Bauänderung/Modernisierung
) wird bei der Neuanlage ausgewählt, erscheint oben in der Anzeige und wird im Filter wie auch bei der Kopierfunktion berücksichtigt. Nur Verfahren gleicher Art dürfen kopiert werden. Je nach Art des Verfahrens werden die Register Grundmieterhöhung
und Bau/Modernisierung
ausgeblendet oder eingeblendet. Register Grundmieterhöhung
ist nur bei den Grundmieterhöhungen aktiv. Register Bau/Modernisierung
ist nur bei den Bau- und Modernisierungsverfahren aktiv. Im Filter wird auch der Status des Verfahrens (offen
, erledigt
, alle
) berücksichtigt. Über die Filterfunktion ist es so z. B. möglich, alle schon erledigten Berechnungsverfahren auszublenden.
Benutzereinstellungen, wie z. B. zuletzt bearbeitete Berechnungsverfahren, Filter oder Parameter des Anschreibens, werden je Benutzer gespeichert.
Bei einer Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung müssen die Kosten rechnerisch zuvor auf die Gesamtanteile der Umlage (Gesamtfläche) des Objektes verteilt werden, d. h. auf alle vorhandenen Flächen unabhängig davon, ob sie gewerblich oder privat vermietet sind oder leer stehen. Die Berechnung der Verteilung in iX-Haus erfolgt entsprechend. Die tatsächliche anteilige Mieterhöhung kann dagegen nur für vermietete Wohnflächen durchgesetzt werden. Für Mietanpassung aufgrund Modernisierungsverfahren werden der Umlageschlüssel und die KKL-Grundmiete sowie alle anderen notwendigen Daten im Register Bau/Modernisierung
eingegeben.
Bei der Grundmietberechnung werden die bereits existierenden Modernisierungszuschläge berücksichtigt. Die Zuschläge fließen nach der Berechnung in die Grundmiete ein. Die entsprechende Modernisierungssollarten können auf dem Register Grundmieterhöhung
eingegeben werden. Maximal fünf Modernisierungssollarten sind erlaubt.
Aus der Sicht des Mieters sind alle Mieterhöhungen, seien sie durch Mietspiegeländerung oder durch Mietzuschlagsänderungen (Modernisierungsmaßnahmen) bedingt, Erhöhungen der Nettokaltmiete. Die Nettokaltmiete bezeichnet dabei den Mietzins ohne Berücksichtigung der Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlung. Der Begriff 'Netto' ist hier nicht steuerrechtlich zu verstehen!
Gewerbliche Mietverträge vom Typ Netto
oder Netto plus MwSt.
werden generell in der Mieterhöhung nach BGB nicht berücksichtigt! Für die regulierte Anpassung von gewerblichen Mietverträgen können in iX-Haus Vereinbarungen zu Indexmieten, Umsatzmieten oder Staffelmieten genutzt werden. Einträge mit zukünftigem Mietzins werden als Merkmal eines Staffelmietvertrages angesehen. Solche Verträge sind von der Mietanpassung durch das Modul Mietberechnung nach BGB
ausgeschlossen.
Die Kappungsgrenze ergibt sich z. B. aus der Höhe der Nettokaltmiete vor drei Jahren zzgl. 20%, wobei jedoch zwischenzeitlich erfolgte Modernisierungen innerhalb dieser drei Jahre bei der Kappung nicht berücksichtigt werden. Der Vermieter hat also das Recht, die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um maximal 20% zu erhöhen, muss jedoch dabei auch die Mietspiegelvorgaben berücksichtigen. Existierte vor drei Jahren kein Sollbetrag, dann wird als Basis für die Berechnung der Kappungsgrenze 0,00 € genommen. Daraus ergibt sich 0,00 € Kappungsgrenze und damit auch keine Erhöhung.
Das Programm realisiert daher bei der Berechnung der Kappung die Nettomiete und relevante Modernisierungsmiete, welche daher über eine separate Sollart dargestellt werden sollte. Die Summe aus Miete und Modernisierung wird zur Ermittlung der prozentualen Kappung genutzt. Der Kappungsbetrag kann durch die nachgeschaltete Prüfung durch den Mietspiegel noch weiter reduziert werden.
In bestimmten Landesbereichen kann die Kappungsgrenze auch abgesenkt sein (15%). Um der Dynamik gerecht zu werden, ist in iX-Haus das Feld der Kappungsgrenze (Prozente) und der Jahre vorgesehen.
Der qualifizierte Mietspiegel wird von den Kommunen herausgegeben und enthält die jeweilige anerkannte örtliche Vergleichsmiete unter Berücksichtigung der verschiedene Merkmale, wie z. B. Region, Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung. Ein einfacher Mietspiegel kann, muss aber nicht bei der Mietanpassung berücksichtigt werden.
100 m2 Mietfläche mit Nettomiete 500,00 EUR, Kappung 20% in drei Jahren, Modernisierungszuschlag_1 vor vier Jahren: 50,00 EUR, Modernisierungszuschlag_2 vor zwei Jahren: 20,00 EUR (gesamt 70,00 EUR). Mietspiegel: 6,35 EUR/m2.
Kappungsberechnung: (500netto + 50mod1) * 20% + 20mod2= 100,00netto + 10mod1 + 20mod2 = 130,00Steigerung.
500,00netto_alt + 130,00Steigerung = 630,00Zwischenergebnis
630 EUR / 100 m2 =⇒ 6,30 EUR/m2. Der Mietspiegel sieht hier 6,35 EUR/m2 vor, die Mietanpassung wird durch die Kappung begrenzt. Neue Nettomiete pro m2: 6,30 - 0,50mod1 - 0,20mod2 = 5,60netto_neu =⇒ Die neue Nettomiete A beträgt 560,00 EUR und wird zusammen mit der Modernisierungsmiete 70,00 EUR zu einer neuen mietspiegelkonformen Gesamtmiete von 630,00 EUR führen.
100 m2 Mietfläche mit Nettomiete 500,00 EUR, Kappung 20% in drei Jahren, Modernisierungszuschlag_1 vor vier Jahren: 30,00 EUR, Modernisierungszuschlag_2 vor zwei Jahren: 40,00 EUR (gesamt 70,00 EUR). Mietspiegel: 6,35 EUR/m2.
Kappungsberechnung: (500netto + 30mod1) * 20% + 40mod2= 100,00netto + 6mod1 + 40mod2 = 146,00Steigerung.
500,00netto_alt + 146,00Steigerung = 646,00Zwischenergebnis
646 EUR / 100 m2 =⇒ 6,46 EUR/m2. Der Mietspiegelgrenzwert 6,35 EUR/m2 wird überschritten, die Mietanpassung wird durch den qualifizierten Mietspiegelwert begrenzt. Neue Nettomiete pro m2: 6,35qMSp - 0,30mod1 - 0,40mod2 = 5,65netto_neu =⇒ Die neue Nettomiete B beträgt 565,00 EUR und wird zusammen mit der Modernisierungsmiete 70,00 EUR zu einer neuen mietspiegelkonformen Gesamtmiete von 635,00 EUR führen.
In diesem Register werden die Berechnungsergebnisse angezeigt. Es ist hier auch möglich, die Beträge (Spalte Miete neu
) zu ändern.
Bei den Verträgen, die auf Grund von Staffelmiete, Indexmiete, Jahresfristen, fehlender KKL usw. nicht erhöht werden dürfen, ist die Änderung der Beträge nicht möglich. Sie erhalten beim Klick auf einen Miete neu
-Betrag eine entsprechende Hinweismeldung. Das Berechnungsergebnis kann nach Excel exportiert werden.
Mögliche Ursachen, warum keine Mietanpassung vorgeschlagen oder als unzulässig betrachtet wird (Auswahl):
Netto
oder Netto plus MwSt.
werden generell in der Mieterhöhung nach BGB nicht berücksichtigt)Mahnausschlussoption
die Option keine Mietberechnung
eingeschaltet, wird für eine Person mit diesem Mahnausschluss keine Mietberechnung durchgeführt, wenn der Mahnausschluss gültig ist (vgl. neues Feld gültig bis
mit Gültigkeitsdatum im Personenstamm.
Die Berechnung kann über das Menü Gesamtberechnung
gestartet werden. Das Berechnungsergebnis wird komplett (erhöhte und nicht erhöhte Flächen) in der Datenbank gespeichert. Die Gesamtliste wird auf Basis von diesen gespeicherten Daten erstellt und kann damit immer wieder neu gedruckt werden ohne dabei Beträge zu verändern.
Die Funktion Gesamtberechnung
ist gesperrt, sobald sich eine Berechnung in der Zustimmungsverwaltung befindet oder wenn mindestens eine Miete bereits übernommen wurde.