Die Steuerinformation wird über den DATEV-BU-Schlüssel
an DATEV übergeben. Der BU-Schlüssel
ist zweistellig und besteht aus einem Berichtigungsschlüssel
(die erste Stelle) und einem Steuerschlüssel
(die zweite Stelle).
Der Berichtigungsschlüssel wird laut der folgenden Tabelle ermittelt:
Berichtigungsschlüssel | Bemerkung |
9 | Bei Buchungen gebucht mit einem teilabzugsfähigen MwSt-Code. |
0 | Bei Buchungen gebucht mit einem nichtabzugsfähigen oder vollabzugsfähigen MwSt-Code. |
3 | Storno-Kenner (Generalumkehr) bei Buchungen gebucht mit einem teilabzugsfähigen MwSt-Code. |
2 | Storno-Kenner (Generalumkehr) bei Buchungen gebucht mit einem nichtabzugsfähigen oder vollabzugsfähigen MwSt-Code. |
Bei der Ermittlung des Steuerschlüssels wird zuerst geprüft, ob in der jeweiligen iX-Haus-MwSt-Tabelle ein einstelliger Fremdsystem-MwSt-Code
zugeordnet ist. Dieser wird, wenn vorhanden, exportiert (außer bei Folgejahr MwSt.-Codes oder Automatikkonten)1).
Das Feld Fremdsystem-MwSt.-Code (Export) kann auch zweistellige Werte aufnehmen und diese für den DATEV Export verwenden, sofern dieser Bereich zwischen 50 und 59 liegt. Die betreffenden Codes werden in DATEV für individuelle Steuerschlüssel verwendet und sind ebenfalls über die Schnittstelle zu exportieren. Für diesen Fall verwendet der DATEV-Export zur Generalumkehr die passenden Codes 70 bis 79.
Wenn kein Fremdsystem-MwSt-Code eingetragen ist, gilt die folgende Übersetzungstabelle:
Steuerschlüssel | Bemerkung |
0 | Bei Buchungen gebucht mit MwSt-Satz 0% oder bei Buchungen mit nichtabzugsfähigem Steuercode. |
8 | Bei Buchungen gebucht mit Vorsteuer 7%. |
2 | Bei Buchungen gebucht mit Umsatzsteuer 7%. |
7 | Bei Buchungen gebucht mit Vorsteuer 16%. |
5 | Bei Buchungen gebucht mit Umsatzsteuer 16%. |
9 | Bei Buchungen gebucht mit Vorsteuer 19%. |
3 | Bei Buchungen gebucht mit Umsatzsteuer 19%. |
Hieraus ergibt sich, dass bestimmte Steuerschlüssel für die Sonderdefinitition über einem Fremdsystem-MwSt-Code für eine eindeutige Unterscheidung prädestiniert sind: 1, 4, 6. Die Einrichtung solcher Fremdsystem-MwSt-Codes erfolgt in Absprache mit dem Empfänger der Daten, da auf DATEV-Seite ebenfalls definiert werden muss, wie dort diese DATEV-BU-Schlüssel interpretiert werden sollen.
Wenn kein Steuercode ermittelt werden kann, läuft der Export auf Fehler und es wird im Protokoll eine entsprechende Fehlermeldung ausgegeben.
DATEV hat im Rahmen der temporären Umsatzsteuersenkung 2020 eine generelle Anpassung seiner Steuerlogik vorgenommen und nutzt seit Juli 2020 beim Import die Information aus dem Leistungsdatum
als Kriterium zur Ermittlung des Steuersatzes. Ohne die Information aus dem Feld Leistungsdatum
interpretiert DATEV das Belegdatum
: wenn dies vor 01.07.2020 liegt, dann nimmt DATEV 7 % bzw. 19 %, ansonsten 5 % bzw. 16 %. Im Rahmen der befristeten Steuersenkung 01.07.2020-31.12.2020 wird die aktuelle DATEV-Schnittstelle im Standardverfahren Buchungen mit 7 % oder 19 % in der ermäßigten Periode mit dem Belegdatum
30.06.2020 übertragen (Standardeinstellung). Alternativ kann das Exportfeld Leistungsdatum
mit diesem Datum belegt werden, wenn die Systemeinstellung DatevLeistungsdatumSetzen
aktiv ist. Bei Buchungen mit reduziertem Steuersatz (5 % oder 16 %) wird das Leistungsdatum
gleich dem Wertstellungsdatum
gesetzt. Wenn die Systemeinstellung nicht aktiv ist, bleibt das Exportfeld Leistungsdatum leer. Bei einer Buchung mit 7 % oder 19 % Steuer wird das Belegdatum auf den 30.06.2020 gesetzt.
Stimmen Sie mit dem Empfänger der Exportdaten ab, welches Ermittlungsverfahren Sie einsetzen sollen. Die Systemeinstellung wirkt für die Exporte aller DATEV-Mandanten, kann also nicht selektiv pro Mandant vorgenommen werden!
Mit der Steuervorgabe für ein Automatikkonto (in der Konten-Tabelle
des Moduls DATEV-Einstellungen
) besteht die Möglichkeit, abhängig vom verwendeten Steuersatz Sachkonten in DATEV gezielt anzusprechen und so die Umsätze des Sachkontos zwischen 16 % und 19 % zu differenzieren. In iX-Haus ist die Differenzierung der Steuersätze über den dort verwendeten MwSt.-Code möglich. DATEV muss die Steuersätze anderweitig ermitteln und benötigt hierzu ggf. eine kontenseitige Trennung. Stimmen Sie daher mit dem Empfänger der Exportdaten ab, ob Sie für Automatikkonten Anpassungen vornehmen müssen.
Bei MwSt.-Codes, die in iX-Haus als MwSt-Folgejahr
gekennzeichnet sind, wird keine Steuerinformation an DATEV übergeben und es wird der DATEV-Steuercode 0 übertragen.