===== Zahlungsverkehr - Was mache ich hier? ===== Im Zahlungsverkehr (Data-Clearing, DCL) finden Sie Buchhaltungsmodule für beleglose Geldverkehrsverfahren mit Banken. Im Gegensatz zu papiergebundenen Verfahren - wie z. B. Überweisungen oder Schecks - werden die Bank-Dateien auf elektronisch lesbaren Medien (z. B. USB-Datenträger) oder via Datenfernübertragung bereitgestellt. Der Vorteil liegt in einer erheblichen Zeitersparnis bei der Bearbeitung. Grundlage für die Erstellung von SEPA-konformen Zahlungsverkehr-Dateien ist das Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (DFÜ-Abkommen). Diese Vereinbarung der fünf im Interessenverband Die Deutsche Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Verbände der deutschen Kreditwirtschaft regelt u. a. die Dateistrukturen für die elektronischen Schnittstellen zwischen Kunden und Banken. In dem seit 15. März 1995 gültigen Abkommen werden ein Standard für die sichere Übertragung von Zahlungsverkehrsdaten definiert und die dazu benötigten technischen Rahmenbedingungen geregelt. In dem Abkommen verpflichten sich die Kreditinstitute, ihren Kunden einen Datenaustausch per Filetransfer im Rahmen des beschriebenen Standards anzubieten. Das eigentliche Abkommen umfasst nur drei Seiten; die technischen Festlegungen stehen in: * Anlage 1 - Spezifikation für die EBICS-Anbindung\\ mit den neuen Möglichkeiten der elektronischen Unterschrift, der Spezifikation der Protokollelemente in XML, dem Versand der Nachrichten über HTTP und der kryptografischen Absicherung. * Anlage 2 - Spezifikation für die FTAM-Anbindung\\ gem. BCS (Banking Communication Standard) * Anlage 3 - Spezifikation der Datenformate\\ mit detaillierten Feldbeschreibungen für Zahlungsaufträge per DTAUS, DTAZV, SEPA, Kontoauszüge per MT940 sowie Wertpapiernachrichten Für den Zahlungsverkehr mit iX-Haus bedeutet dies vor allem, dass die jeweils gültigen Spezifikation lt. Anlage 3 erfüllt werden. Die zum 19.11.2017 Anlage 3 DFÜ-Abkommen Version 3.1 gültigen technischen Voraussetzungen werden von iX-Haus unterstützt. (s. auch http://www.ebics.de/spezifikation/dfue-abkommen-anlage-3-formatstandards/ [http://www.ebics.de/spezifikation/dfue-abkommen-anlage-3-formatstandards/]) Zur Einrichtung von [[fachadministration:sepa:start|SEPA]] in iX-Haus beachten Sie bitte auch die in der Fachadministration befindlichen Werkzeuge. Die Thematik aus Anlage 1 wird durch Fremdprogramme abgedeckt, welche sich ggf. in iX-Haus über Batchsteuerung im Zahlungsverkehr integrieren lassen (s. [[https://www.crem-solutions.de/en/Partner/Partnerloesungen/Zahlungsverkehr|Partnerlösungen für den Zahlungsverkehr: windata und KonfiPay]]). Die eingesetzte Fremdsoftware sollte das jeweils von den Banken geforderte Transportverschlüsselungsverfahren ((TLS = Transport Layer Security)) TLS 1.2 oder neuer unterstützen. ++++Exemplarische Meilensteine zum Thema SEPA| * 19.11.2017 Version 3.1 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens löst vorherige Versionen ab. BIC nur noch für B2B und Auslandsüberweisungen erforderlich.\\ Zuvor optionale Kontrollsummen in Zahlungsauftragsdateien, müssen jetzt als Pflichtfelder enthalten sein. Entsprechende Dateien ohne Kontrollsummen bzw. alte Formate können von den Banken ab dem 19.11.2017 abgelehnt werden. * 20.11.2016 Version 3.0 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens löst vorherige Versionen ab. Die wesentlichen Änderungen in dieser Version sind: * Wegfall COR1-Lastschrift zu Gunsten der einheitlichen Vorlagefrist D-1 bei CORE. * Keine Unterscheidung mehr zwischen Erst- und Folgelastschrift. * Leerzeichen in der Mandatsreferenz werden zugelassen (nicht empfohlen). * veränderte Bedeutung und Nutzung des Kennzeichens SMNDA (Same Mandat New Debitor Account). * 01.02.2016 IBAN löst nationale Kontonummer im Zahlungsverkehr ab. (Ende der Übergangsfrist)\\ IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) haben sich durchgesetzt, zum 1. Februar endete die Übergangsfrist für den Zahlungsverkehr von Privatkunden. Alle Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen waren zuvor schon gezwungen, IBAN und BIC einzusetzen. * 01.08.2014 endete die Übergangsfrist für den Lastschriftverkehr. Nun werden Lastschriften nur noch via SEPA-Lastschrift realisiert. * 01.02.2014 wird mit SEPA (Single Euro Payments Area - einheitlicher Euro Zahlungsverkehrsraum) der bargeldlose Zahlungsverkehr in der EU vereinheitlicht. In Deutschland änderte sich hierdurch einiges. Die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren wurden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu diesem Zeitpunkt eingestellt. Seitdem gelten europaweit einheitliche Verfahren, unabhängig davon, ob sie innerhalb eines Landes oder grenzüberschreitend ausgeführt werden. Übergangsfristen (in Absprache mit dem jeweiligen Kreditinstitut nutzbar) erleichtern den Wechsel zur SEPA-Lastschrift. ++++ ====Data-Clearing-Sätze erzeugen==== ++++| Zur Weiterverarbeitung der Last- und Gutschriften in Form von Bankdateien oder elektronischer Datenfernübertragung (DFÜ-Verfahren) werden die Clearing-Daten in sog. Zwischendateien, den Clearing-Sätzen aufbereitet. Das Programm-Modul zum Data-Clearing unterscheidet für Personen zwischen Last- und Gutschriften. Dies entspricht insoweit den papiergebundenen Verfahren, als bei denen auch unterschiedliche Vordrucke für Überweisungen und Lastschriften verwendet werden. Auf einem Datenträger oder per DFÜ können später jedoch beide Zahlungstypen vereinigt werden. Je nach Typ werden ggf. mehrere SEPA-Dateien erzeugt (z. B. Erstlastschrift, Folgelastschrift, Überweisung). Beim Zahllauf Personen werden i. d. R. Personenkontensalden und/oder vertraglich vereinbarte Sollbeträge als Datenquellen herangezogen. Bei Zahllauf Kreditoren/Debitoren dienen deren offene Posten als Datenquelle. Die aus beiden Bereichen erzeugten Clearing-Daten werden im Modul ''Zahlungsverkehr'' gelistet. Die aus iX-Haus erstellten Bankdateien in Zahlungsverkehr werden standardmäßig als Sammler ausgeführt. Hierdurch ist auf den Kontoauszügen dann nur eine Gesamtsumme zu sehen. Ein Problem mit den "Sammelüberweisungen" kann bei der Kommunikation mit Eigentümern sein, dass die Eigentümer dann nicht sehen, was im Einzelnen bezahlt wurde. Sie können dem anfragenden Eigentümer die Begleitliste vom DataClearing bereitstellen. Hierüber kann nachvollzogen werden, welche Einzelpositionen in der Sammelüberweisung enhalten sind. Mit der Systemeinstellung Datenbank ''BtchBookg(SEPA-Sammler)'' können Sie den SEPA-Sammler-Flag (BtchBookg-Flag) deaktivieren. Dieser Batchbooking-Flag erhält dann in der XML-Datei den Status ''false''. Dementsprechend wird der hieraus entstehende Kontoauszug im Bankenprogramm Einzelpositionen anstelle der Sammelposition aufweisen. Dies kann die $DCL-Regel in E-Banking beeinflussen. Bei einer Änderung der Einstellung überprüfen Sie daher anschließend, ob die Funktionsweise der $DCL-Regel dadurch beinträchtigt wird.\\ Klären Sie mit den beteiligten Banken, ob diese die Einstellung des deaktivierten Sammlers unterstützen. ++++ ====Statistik zum Data-Clearing (Person)==== ++++| Das DCL-Personen ist die letzte Instanz in iX-Haus, die für die Prüfung der bankrelevanten Daten der Personendatensätzen zuständig ist und entsprechend Datensätze an den Zahlungsverkehr übergibt oder entsprechend ablehnt und die entsprechenden Fehlerfälle darstellt. Im Rahmen der SEPA-Umstellung unterliegen die auf SEPA umgestellten Personen in iX-Haus zusätzlichen Prüfungen um sicherzustellen, dass alle für das SEPA-Format notwenigen Daten vorliegen. Wie zuvor mit inländischem Lastschrifteinzug wird zwischen Fehler, Hinweis und Warnung unterschieden. Über die Aktivitäten des Data-Clearing-Moduls beim Erstellen des Personenclearings wird von iX- Haus eine Statistik (Fehlerprotokoll) geführt. Bei Problemen können der Statistik wertvolle Informationen entnommen werden. Die Statistik wird nach der Erstellung eines Clearinglaufes automatisch geöffnet, kann aber auch später erneut aufgerufen werden. Die Statistik wird für jeden Clearing-Satz und die jeweils zuletzt ausgeführte Funktion (Last-/Gutschriftslauf oder Verbuchung) geführt. Wenn der Status eines Vertragssollmarkers in Bezug auf den angegebenen Monat des Fälligkeitsdatums leer, ** ''C'' ** oder ** ''*'' ** ist, wird der betroffene Betrag nicht gecleart! Weist die betroffene Person gar keine brauchbaren Sollmarker auf, wird sie in dem Fehlerprotokoll nicht aufgeführt. Die Status der Sollmarker werden im Rahmen der Jahresübernahme automatisch zurückgesetzt und im Rahmen der automatischen Sollstellung und des DataClearings gesetzt. Sie können die Status über das Hilfsprogramm [[hilfsprogramme:sollmonate_setzen:start|Sollmonate setzen]] für schon vorhandene Marker manuell setzen. ++++