====== MwSt.-Tabelle ======
Die Mehrwertsteuertabelle enthält Angaben zu den Steuersätzen und Steuerkonten und muss in der Regel nur einmal in iX-Haus angelegt werden.
Wir empfehlen Ihnen, im gesamten Bestand nur eine einzige Art von Mehrwertsteuertabelle für alle Datengruppen zu verwenden. Die Mehrwertsteuertabelle wird dann im Modul ''Gruppenverwaltung'' den einzelnen Datengruppen zugeordnet. Beachten Sie bitte, dass hierfür Administratorrechte nötig sind. Die Zuordnung darf nach Anlage von Objekten in der Gruppe nicht mehr geändert werden.
Beim Anlegen einer Mehrwertsteuertabelle wird automatisch zu der von Ihnen bezeichneten Mehrwertsteuertabelle ein Untereintrag mit einem Gültigkeitsdatum erzeugt. Bezeichnung und das aktuelle Datum des Untereintrags kennzeichnen zusammen die Mehrwertsteuertabelle. Beachten Sie, dass für bestimmte Buchungen ggf. rückwirkend Steueranteile berechnet werden und ’historische’ Steuertabelleninformationen dann auch für solche Datumsbereiche vorliegen.
Da die Mehrwertsteuersätze von Zeit zu Zeit durch den Gesetzgeber geändert werden, können mehrere Untereinträge zu einer Tabelle angelegt werden. Die Untereinträge werden fortlaufend nach ihrem Datum unter der Tabelle gelistet und werden jeweils ab dem eingegebenen Datum gültig. Bei der Buchungserfassung erkennt das System über das Wertstellungsdatum, welcher Untereintrag der Tabelle aktuell zu verwenden ist.
Bei Änderungen des Steuersatzes darf eine bestehende MwSt.-Tabelle nicht überschrieben werden. Stattdessen muss ein neuer Untereintrag zum neuen Gültigkeitsdatum angelegt werden (siehe auch Abschnitt ''Mehrwertsteuersätze kopieren'').
Bei Buchungen in Objekten mit der Einstellung ''Nettobuchhaltung'' wird das Programm durch den Mehrwertsteuer-Code veranlasst, aus dem eingegeben Betrag den entsprechenden Prozentsatz herauszurechnen und auf das angegebene Steuerkonto zu buchen - in bilanzierenden Buchhaltungen bei Rechnungserfassung, in E/A-Buchhaltungen bei Geldfluss. Auf dem Kosten- bzw. Erlöskonto erscheint nur der verbleibende Nettobetrag.
Änderungen in der Mehrwersteuertabelle wirken sich für den iX-Haus-Anwender erst nach einem erneuten Programmstart aus! Weisen Sie ggf. während einer Änderung der MwSt.-Tabelle noch im Programm befindliche Anwender darauf hin (s. Angemeldete Benutzer-Abfrage unter Fachadministration). Diese Anwender müssen sich im iX-Haus neu anmelden, damit die Änderungen in der MwST.-Tabelle bei neuen Buchungsprozessen wirksam werden. Melden Sie sich selbst ebenfalls ab und erneut an, wenn Sie anschließend in der Buchhaltung arbeiten wollen.
===== Mehrwertsteuertabelle anlegen =====
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Für die markierte Tabelle bzw. den Untereintrag können Mehrwertsteuercodes eingetragen werden, die Sie in der rechten Detailansicht sehen können.
Durch Mausklick auf einen Untereintrag erscheinen in der rechten Detailsicht alle dazu angelegten Mehrwertsteuercodes.
- Wählen Sie ''neuen Datensatz anlegen'' in der Kommandoleiste. Es öffnet sich das Fenster ''neue Mehrwertsteuertabelle''.
- Geben Sie die gewünschten Daten ein und bestätigen Sie mit ''OK''.
==== Eingabeparameter ====
| '' Nummer'' | Tabellennummer |
| '' Name'' | Eingabe einer Tabellenbezeichnung, es empfiehlt sich, eine prägnante Namensgebung. |
| '' Gültig ab'' | Datum, ab dem die Mehrwertsteuertabelle gültig ist.\\ ''F2'' oder die Schaltfläche neben dem Feld öffnet einen Kalender. |
Nach Eingabe der Daten erscheinen auf der linken Seite in der Spalte ''Mehrwertsteuertabelle'' Einträge für die Mehrwertsteuertabelle/n mit dem/den dazugehörigen Untereinträgen in Form einer Baumstruktur, die Sie wie die Ihnen bekannte Baumstruktur des Navigationsfensters bedienen können.
Nachdem Sie die Mehrwertsteuertabelle angelegt haben, legen Sie für die Tabelle Mehrwersteuercodes an.
- Markieren Sie das entsprechende Gültigkeitsdatum einer Mehrwertsteuertabelle.
- Klicken Sie mit der rechten Maus in die rechte Tabelle der Maske. Es öffnet sich ein Kontextmenü.
- Wählen Sie ''neuer MWST-CODE''. Es öffnet sich das Fenster '' Mehrwertsteuercode anlegen'' ...
- Geben Sie die Daten ein und bestätigen Sie mit ''OK''.
Die Bedeutung der einzelnen Felder ist nachfolgend erläutert.
| '' Länderkennzeichen'' | zweistelliger Buchstabencode\\ Das Länderkennnzeichen für Deutschland ist DE und wird voreingestellt angezeigt.\\ Bei aktiviertem Modul Fremdwährungsfähigkeit wählen Sie das Länderkennzeichen mit ''F2'' aus den eingerichteten Ländern der Tabelle der ''Länderkennzeichen''. |
| '' Mehrwertsteuer... Code'' | Steuer-Code\\ Zweistellige Ziffer zur eindeutigen Definition |
| '' Mehrwertsteuer... Satz'' | Prozentsatz der Mehrwertsteuer / Vorsteuer\\ Ändert sich der Steuersatz durch Vorgaben des Gesetzgebers, pflegen Sie ab den Gültigkeitsdatum einen neuen Untereintrag zur bestehenden Tabelle.|
| '' Mehrwertsteuer... Konto'' | Sachkontonummer\\ Sachkonto, auf das die Mehrwertsteuer / Vorsteuer verbucht werden soll.\\ Im Rahmen der Mehrwährungsfähigkeit kann ein Teil der Kontonummer durch ** als Platzhalter für landesspezifischen Teil des MwSt.-Kontos ersetzt werden. |
| '' Mehrwertsteuer... Code Fremdsystem für Export'' | Code\\ Ein hier einstellig eingetragener Code wird beim CSV-Export nach DATEV genutzt. Bei der Ermittlung des Steuerschlüssels wird zuerst geprüft, ob in der jeweiligen iX-Haus-MwSt.-Tabelle ein einstelliger Fremdsystem-MwSt.-Code zugeordnet ist. Dieser wird, wenn vorhanden, exportiert (außer bei Automatikkonten). Relevant ist dies beim DATEV-Sachkontenbuchungsimport oder dem DATEV-Rechnungsimport. |
| '' Mehrwertsteuer... Code Fremdsystem für Import'' | Code\\ Ein hier einstellig eingetragener Code wird beim Import von DATEV nach iX-Haus genutzt. Bei der Ermittlung des Steuerschlüssels wird zuerst geprüft, ob in der jeweiligen iX-Haus-MwSt.-Tabelle ein einstelliger Fremdsystem-MwSt.-Code zugeordnet ist. Dieser wird, wenn vorhanden, genutzt. Relevant ist dies in der Premium-Variante der DATEV-Exportschnittstelle. |
| '' Skonto-Konto'' | Sachkontonummer\\ Sachkonto, auf das die Skontibeträge gebucht werden (''Skonto an Aufwand''-Option möglich; siehe Stammdaten, Objektauswahl, Abschnitt Kreditor Parameter bearbeiten im Kapitel [[[[stammdaten:objektauswahl:start#objekte_organisieren|Objekte organisieren]]). |
| '' Abgrenzungskonto'' | Sachkontonummer\\ Sachkonto für Abgrenzungen im Rahmen des Sondermoduls ''Soll/Istversteuerung variabel''. Zur Nutzung sind spezielle Anpassungen erforderlich, die Sie bitte der Dokumentation zum Sondermodul entnehmen.\\ \\ Das Abgrenzungskonto wird auch benötigt, wenn Sie einen speziellen Folgejahr-MwStCode für voll- oder teilabzugsfähige Vorsteuer im Folgejahr definieren. Die hierüber gebuchte Vorsteuer wird als abziehbar im Folgejahr betrachtet und im Rahmen einer automatischen Abgrenzungsbuchung gebucht. |
| ''MwSt.-Typ'' | Radiobuttons (nur eine Auswahl möglich)\\ \\ Steuercode zur Interpretation der Steuerbuchung und Umsatzsteuervoranmeldung. Es werden sinnvolle Codes zur Auswahl vorgegeben, die mit zwei oder drei Buchstaben codiert sind.\\ \\ 1. Buchstabe:\\ ** ''U'' ** Umsatzsteuer\\ ** ''V'' ** Vorsteuer\\ \\ 2. Buchstabe:\\ ** ''V'' ** vollständig abzugsfähig oder zu zahlen\\ ** ''T'' ** teilabzugsfähig (gemischt gewerbl.)\\ ** ''N'' ** Vorsteuer nicht abzugsfähig / umsatzsteuerfrei\\ ** ''D'' ** direkte Steuerbuchung (Sonderfall, z. B. für Einfuhrumsatzsteuer)\\ \\ weitere Folgebuchstaben\\ ** ''F'' ** FIBU-Objekt\\ ** ''FJ'' ** Folgejahr\\ \\ ''◉'' ''UN'' umsatzsteuerfrei (Prozentsatz: 0%)\\ ''◉'' ''UV'' Umsatzsteuer voll zu zahlen (Prozentsatz lt. Gesetzgeber, i. d. R. 19%)\\ ''◉'' ''UD'' Umsatzsteuer Direktbuchung (Prozentsatz: 0%, der gesamte Buchungsbetrag ist Umsatzsteuer)\\ \\ ''◉'' ''VN'' Vorsteuer nicht abzugsfähig (Prozentsatz lt. Gesetzgeber, 19 % bzw. 7% z. B. für Trinkwasser, ggf. auch 0%) Codezeilendefinition i. d. R. ohne Steuerkonten. \\ Wenn das Kontrollfeld ''VN Rückbuchung VSt'' in der Objektauswahl des Hauptbuchungskreises gesetzt ist, dann wird in Netto-Objekten bei den VN-Steuercodes die entsprechende MwSt.-Rückbuchung mit Steuerkonto und Satz lt. MwSt.-Tabelle durchgeführt. Die Buchung erfolgt netto auf dem Aufwandskonto. Die nicht abzugsfähige Vorsteuer wird zunächst auf dem Steuerkonto gebucht. Mit Berechnung der Umsatzsteuervoranmeldung und Rückrechnung wird der Steuerbetrag mit der Buchungsart 30 auf das Aufwandskonto zurückgebucht. Damit können Sie auf individuelle Anforderungen Ihrer Investoren eingehen und den Ausweis der nicht abzugsfähigen Vorsteuer je FIBU entsprechend steuern. Konfigurationen hierzu besprechen Sie am besten mit einem Consultant.\\ Wenn das Kontrollfeld ''VN Rückbuchung VSt'' in der Objektauswahl des Hauptbuchungskreises nicht gesetzt ist, erfolgt die Buchung netto auf dem Aufwandskonto und die nicht abzugsfähige Vorsteuer wird auf dem Steuerkonto lt. MwSt.-Tabelle gebucht. Konfigurationen hierzu besprechen Sie am besten mit einem Consultant. Ist dort kein Steuerkonto definiert, erfolgt die Buchung brutto auf dem Aufwandskonto (Regelfall).\\ ''◉'' ''VV'' Vorsteuer voll abzugsfähig (Prozentsatz lt. Gesetzgeber, 19 % bzw. 7% z. B. für Trinkwasser)\\ ''◉'' ''VT'' Vorsteuer teilabzugsfähig (Prozentsatz lt. Gesetzgeber, 19 % bzw. 7% z. B. für Trinkwasser)\\ ''◉'' ''VTF'' Vorsteuer teilabzugsfähig mit Aufteilung lt. FIBU (Prozentsatz lt. Gesetzgeber, 19 % bzw. 7% z. B. für Trinkwasser)\\ In der Umsatzsteuerberechnung können die Buchungszeilen des FIBU-Objekts ausgewertet werden, der Aufteilungssatz bestimmt sich aus den VT-Tabellen der Einzelobjekte. Bei VTF-Buchungen wird die VT-Tabelle des FIBU-Objekts verwendet.\\ ''◉'' ''VD'' Vorsteuer Direktbuchung (Prozentsatz: 0%, der gesamte Buchungsbetrag ist Vorsteuerbetrag) Es wird kein Steuerkonto vorgegeben.\\ \\ ''VTFJ'' Vorsteuer teilabzugsfähig im Folgejahr. MwSt-Folgejahr [X] ja. Ein Abgrenzungskonto muss angegeben und eingerichtet sein! \\ ''VVFJ'' Vorsteuer voll abzugsfähig im Folgejahr. MwSt-Folgejahr [X] ja. Ein Abgrenzungskonto muss angegeben und eingerichtet sein!\\ Der auf dem Abgrenzungskonto gebuchte Steueranteil wird durch automatische Umbuchung in das Folgejahr geführt. Das Folgejahr muss beim Einsatz der ''FJ'' -Codes schon eröffnet sein! \\ \\ Der Steuercode wird von der DATEV-Exportschnittstelle in der Premium-Version beim CSV-Export zur Bildung des Berichtigungsschlüssels im ''DATEV-BU-Schlüssel'' herangezogen. ''VT'' oder ''VTF'' => ''9'' (bzw. ''3'' bei Storno), ''VV'' oder ''UV'' oder => ''0'' (bzw. ''2'' bei Storno). Die zweite Stelle des DATEV-BU-Schlüssels wird durch den Code lt. Default-Übersetzungstabelle, optional durch den einstellligen Fremdsystem-Code der MwSt.-Code-Definition gebildet. Beispiel: VT 19% => 99, VV 7% => 98, UV 19% => 03, VV 19% mit Fremdsystemcode 4 => 04 (wenn kein DATEV-Automatikkonto). |
| ''Sondervorauszahlung für die UStVA Dauerfristverlängerung'' | ☑ Für die Buchung einer Sondervorauszahlung bzgl. einer beantragten 1/11-Regelung zur UStVA. Die Sondervorauszahlung beträgt 1/11 der Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres. |
| ''Manuell ermittelte §15a UStG Vorsteuerkorrektur'' | ☑ Für manuelle Buchungen einer Vorsteuerkorrektur bzgl. §15a USTG, aus Rechnungen externer Buchhaltung.\\ Wenn die §15a-Funktionalität aktiviert ist (administrativ per ''Fachadministration > System > Systemeinstellungen Datenbank > Buchhaltung > Abschnitt USTVA > Name 15a''), kann über diese Option in der Mehrwertsteuertabelle ein spezieller MwSt.-Code für manuell ermittelte 15a UstG Vorsteuerkorrekturen angelegt werden. Buchungen über diesen MwSt.-Code werden dann in der UStVA für 15a-Rückbuchungen entsprechend berücksichtigt. |
| '' Personenmehrwertsteuer...\\ \\ Umsatzsteuer''\\ \\ ''\\ Vorsteuer''\\ | Kontrollfelder\\ \\ ☑ Verwenden Sie diese Markierung, um den gültigen Steuersatz Nettopersonen zuzuordnen. Das Personenkonto wertet lediglich den Steuersatz für die Ermittlung des Mehrwertsteueranteils aus.\\ \\ ☑ Für Objekte vom Typ '' Anmietung'' verwenden Sie diese Markierung, um den gültigen Steuersatz Nettopersonen zuzuordnen. Das Personenkonto wertet lediglich den Steuersatz für die Ermittlung des Mehrwertsteueranteils aus. Im Rahmen der Fremdwährungseinrichtung werden die beiden Markierungen pro Landeskennzeichen maximal einmal vergeben. |
| '' Vorgabesteuercode'' | Kontrollfelder \\ Der Steuercode einer Vorsteuerdefinition kann als Vorgabesteuercode im Rahmen der Rechnungserfassung in einzelnen Modulen genutzt werden. Hier definieren Sie ob und für welchen Bereich diese Vorgabe erfolgt. Der hierüber definierte Steuercode wird dann bei Neuerfassungen genutzt.\\ \\ ☑ ''Für BruttoMwSt.-Typ''\\ \\ ☑ ''Für Netto MwSt.-Typ''\\ Wird ein MC mit MwSt.Typ VV mit Vorgabesteuercode für Netto MwSt.-Typ geschlüsselt (in der Übersicht mit ''NE'' gekennzeichnet), wird z. B. beim Buchen eines Aufwands Stromkosten für einen Nettomieter die Buchung mit VV-Code angelegt, wird also voll abzugsfähige Vorsteuer aufweisen. Umgekehrt liefert die Kombination ''BR'' (in der Übersicht mit BR gekennzeichnet) mit einem MwSt.-Typ VN die Möglichkeit, dass z. B. beim Buchen eines Aufwands Stromkosten für einen Bruttomieter dementsprechend mit Steuercode VN gebucht wird, also eine Info bzgl. nicht abzugsfähige Vorsteuer entsteht. |
| ''§13b UstG ...\\ \\ ja VSt. -Konto'' | Kontrollfeld und Sachkonto für Beteiligung an §13b\\ Verwenden Sie diese Markierung, um den Steuercode im Rahmen von §13b UstG einzusetzen. Beachten Sie bei Verwendung der DATEV-Premium-Schnittstelle die parallel hierzu erforderliche Eintragung des einstelligen Fremdsystem-Codes. Den Code teilt Ihnen Ihr DATEV-Empfänger mit. Eine zusammenfassende Info zu 13b UStG finden Sie in separatem Kapitel.\\ ''☑'' Beteiligung an §13b. Im Feld ''VSt.-Konto'' geben Sie die Sachkontonummer des Sachkontos an, über das die Umbuchung lt. §13b UstG erfolgen soll.\\ ''❒'' Keine Beteiligung an §13b. |
| ''MwSt.-Folgejahr\\ ja Abrg.Konto'' | Kontrollfeld \\ Die Verwendung eines speziellen Folgejahr-MwSt.-Code steuert die automatische Abgrenzung des MwSt.-Betrags. Bei der Rechnung wird der MwSt.-Betrag auf das Abgrenzungskonto (''Vorsteuer im Folgejahr abziehbar'') gebucht. Der abgegrenzte MwSt.-Betrag wird dann im neuen Jahr sofort mit einer zweiten automatisch erstellten Buchung auf das Mehrwertsteuerkonto umgebucht. Zwingende Voraussetzung ist, dass das neue Geschäftsjahr bereits eröffnet ist!\\ Die Umbuchung im neuen Jahr erfolgt mit der Wertstellung = Tagesdatum. Sollte das Tagesdatum Wertstellungsdatum bereits zum Buchen gesperrt sein, wird das nächste freigegebene Buchungsdatum als Wertstellungsdatum genommen. Der Buchungstext dieser Buchung sieht wie folgt aus: ''Auflösung St.Abgr. – BUTEXT_DER_RECHNUNG''.\\ Alle Anpassungen der Rechnung werden ab dann von iX-Haus automatisch an die Abgrenzungsbuchung übertragen. So wird z. B. bei einem Storno der Rechnungsbuchung die Abgrenzungsbuchung automatisch von iX-Haus storniert.\\ \\ ''☑ MwSt.-Folgejahr ja Abrg.Konto ''\\ Voll- oder teilabzugsfähige Vorsteuer soll erst im Folgejahr berücksichtigt werden.\\ Hierzu müssen Sie im hierzu verwendeten MwSt.-Code neben dem Kontrollfeld ''MwSt.-Folgejahr ja '' auch ein Abgrenzungskonto angeben: ''Abrg.Konto'' (''Vorsteuer im Folgejahr abziehbar'') |
| ''iX-Haus plus ...'' | Kontrollfeld \\ ''☑ Vorgabesteuercode für iX-Haus plus''\\ Dieser MwSt.-Code dient als Standard-Steuercode für iX-Haus plus. in der tabellarischen Übersicht wird der gesetzte Schalter in der Spalte ''VSt BR/NE/iX-Haus plus'' ausgeschrieben angezeigt. |
Für die markierte Tabelle bzw. den Untereintrag ist ein Mehrwertsteuercode eingetragen worden, den Sie in der rechten Detailansicht sehen können.
Durch Mausklick auf einen Untereintrag erscheinen in der rechten Detailsicht alle dazu angelegten Mehrwertsteuercodes.
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===== Mehrwertsteuersätze kopieren =====
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Bei Änderungen der Steuersätze durch den Gesetzgeber können Sie bestehende Mehrwertsteuersätze eines Untereintrags durch Kopieren des Untereintrags innerhalb einer Tabelle neu anlegen. Der Untereintrag wird als kompletter Satz mit einem neuen Gültigkeitsdatum kopiert und kann anschließend modifiziert werden.
- Markieren Sie den zu kopierenden Untereintrag mit der rechten Maustaste. Es öffnet sich ein Kontextmenü.
- Hier wählen Sie ''Untereintrag kopieren''. Es öffnet sich ein Eingabefenster: Angezeigt wird Ihnen die Quelltabelle mit zugehörigem Gültigkeitsdatum und die Zieltabelle.
- Geben Sie für die Zieltabelle eine Nummer mit Bezeichnung und neuem Gültigkeitsdatum ein.
- Bestätigen Sie mit ''OK''. Es wird ein neuer Untereintrag mit neuem Gültigkeitsdatum in der Tabelle angelegt.
- Markieren Sie den neuen Untereintrag per Mausklick. Auf der rechten Seite erscheinen die kopierten Mehrwertsteuercodes.
- Klicken Sie jetzt den zu ändernden Mehrwertsteuercode mit der rechten Maustaste an. Es öffnet sich ein Kontextmenü mit folgenden Funktionen:
| ''MWST-CODE löschen'' | löscht den Mehrwertsteuercode\\ Bei der Funktion ''löschen'' erfolgen zwei Sicherheitsabfragen. |
| ''MWST-CODE ändern'' | öffnet die Eingabemaske Mehrwertsteuercode ''ändern'' ...\\ (siehe zur Eingabe Kapitel Mehrwertsteuertabelle anlegen)\\ Alternativ können Sie durch Doppelklick auf den angelegten Mehrwertsteuercode die Eingabemaske öffnen.\\ Bei der Funktion ''ändern'' können Sie die gewünschten Felder in der Eingabemaske Mehrwertsteuercode ''ändern'' ... anpassen (siehe zur Erklärung der Felder in Abschnitt ''Mehrwertsteuertabelle anlegen''). |
| ''Personen-MWST. für UST setzen'' | setzt die Personenmehrwertsteuer auf UST |
| ''Personen-MWST. für VST setzen'' | setzt die Personenmehrwertsteuer auf VST |
Der neue Untereintrag bzw. die Tabelle mit diesem Untereintrag wird automatisch mit dem gesetzten Gültigkeitsdatum aktiv. Es ist nicht nötig, diesen neuen Tabellenuntereintrag der Gruppe neu zuzuordnen, da die übergeordnete Tabelle schon zugeordnet ist.
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===== Mehrwertsteuertabelle kopieren =====
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Falls Sie eine bestehende Tabelle kopieren möchten, um sie in modifizierter Form zu benutzen, z. B. um mit verschiedenen Sachkontenrahmen(SKR03 oder SKR04) mandantenfähig zu sein, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Markieren Sie eine Mehrwertsteuertabelle mit der rechten Maustaste. Es öffnet sich ein Kontextmenü, wählen Sie ''Tabelle kopieren''. Angezeigt wird Ihnen die Quelltabelle mit zugehörigem Gültigkeitsdatum und die Zieltabelle.
- Das Feld ''Datum'' ist vorbelegt mit dem Gültigkeitsdatum des letzten Untereintrages der Mehrwertsteuertabelle. Wenn Sie dieses Datum ändern, werden die Mehrwertsteuercodes des Untereintrages nicht kopiert.
- Geben Sie für die Zieltabelle eine Nummer mit Bezeichnung ein, das Gültigkeitsdatum wird automatisch gesetzt, und bestätigen Sie mit ''OK''. Es wird eine neue Tabelle mit einem Untereintrag angelegt.
- Modifizieren Sie die Daten der Mehrwertsteuercodes (siehe Abschnitt Mehrwertsteuertabelle anlegen) und speichern Sie den Untereintrag mit einem neuen Gültigkeitsdatum ab.
- Ordnen Sie die neue Tabelle einer Gruppe zu (siehe Abschnitt Mehrwertsteuertabelle einer Datengruppe zuordnen).
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===== Mehrwertsteuertabelle löschen =====
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Um einen Untereintrag oder eine Mehrwertsteuertabelle komplett zu löschen, gehen Sie wie folgt vor:
- Markieren Sie die Tabelle oder den Untereintrag mit der Maus.
- Betätigen Sie die Schaltfläche ''Datensatz löschen''. Es erfolgt eine Sicherheitsabfrage.
- Bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage. Der Datensatz wird gelöscht.
Alternativ können Sie die Funktion ''Löschen'' auch über das Kontextmenü auslösen, welches sich mit rechtem Mausklick auf den zu löschenden Datensatz öffnet.
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===== Mehrwertsteuertabelle einer Datengruppe zuordnen =====
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Es empfiehlt sich, die Mehrwertsteuertabelle bzw. Mehrwertsteuertabellen vor dem Anlegen von Objekten den entsprechenden Datengruppen zuzuordnen.
Die Zuordnung einer Mehrwertsteuertabelle zu einer Datengruppe erfolgt in den Systemprogrammen und erfordert Administratorrechte. Bei der Ersteinrichtung ist Ihnen Ihr zuständiger Consultant behilflich.
Wenn sich der Sachkontenrahmen ändert, sollte eine neue gültige Untergruppe angelegt werden und nicht nachträglich eine Zuordnung zu einer anderen Mehrwertsteuertabelle, da es sonst zu Dateninkonsistenzen kommen kann!
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===== Einrichtung für §13 UStG =====
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Im Haushaltbegleitgesetz 2004 (HbeglG 2004) wurde der §13b UStG geändert. Ab dem 01. April 2004 sind leistungsempfangene Unternehmen verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen, die Vorsteuer selbst an das Finanzamt zu entrichten und nicht mehr wie bisher, diese an den Leistungsempfänger zu übermitteln. In den folgenden Fällen schuldet der Empfänger einer Leistung die Umsatzsteuer nach §13b UStG. Dieses gilt auch dann, wenn die Leistung für den nicht unternehmerischen Bereich bezogen wird:
Umsatzart - Betroffener
Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts:
1. Werklieferungen und sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers.
2. Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens.
3. Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen.
Unternehmer, die Leistungen im Sinne des Punktes vier selbst erbringen:
4. Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Nummer 1 bleibt unberührt.
Der Leistungsempfänger im Rahmen von §13b UStG zur Steuerschuldnerschaft für Bau- und Gebäudereinigungesleistungen (ab 01.10.2014) ist Steuerschuldner, wenn er
* ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt (s. 10-%-Grenze), nachgewiesen mit einer gültigen Bescheinigung des Finanzamts über Vordruck USt 1 TG (vgl. BMF 26.082014, IV D 3 - S 7279/10/10004) oder ein Bauträger ist, der mit übrigen Leistungen (z. B. als Generalunternehmer) die 10-%-Grenze überschreitet\\
* mit dem Leistungserbringer eine einvernehmliche Verständigung über die Steuerschuldnerschaft geschlossen hat (Zweifelsfallregelung).
10%-Regel: Ein Unternehmer erbringt zumindest dann „nachhaltig" Bauleistungen i. S. d. Gesetzes, wenn mindestens 10% seines Weltumsatzes (Summe seiner im Inland steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) aus Bauleistungen besteht. Unternehmer, die Bauleistungen unterhalb dieser Grenze erbringen, sind danach grundsätzlich keine bauleistenden Unternehmer.
Der leistende Unternehmer ist im Inland ansässig und ist kein Kleinunternehmer. Eine Freistellungsbescheinigung im Sinne des § 48b EStG ist hier bedeutungslos. Derlei Freistellungsbescheinigungen werden beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und können dort auf elektronischem Wege abgefragt werden. Steuerrechtliche Informationen zu §13b UStG holen Sie sich am besten bei Ihrem Steuerberater oder entsprechenden Behörden ein, z. B. hier [http://www.ofd.niedersachsen.de/aktuelles_service/steuermerkblaetter_broschueren/steuerschuldnerschaft-des-leistungsempfaengers-nach--13b-ustg-auf-bauleistungen-87886.html].
Für die Erfassung der Daten nach §13b UStG ergibt sich die Notwendigkeit, in iX-Haus eine Anpassung in der Buchführung vorzunehmen.
* Es muss ein Konto für ''Vorsteuer nach §13b voll abzugsfähig'' angelegt werden.
* Es muss ein Konto für ''Umsatzsteuer nach §13b voll abzugsfähig'' angelegt werden.
* Es müssen Vorsteuercodes definiert werden, welche für §13b UStG eingesetzt werden und auch das in der Umbuchung zu verwendende Umsatzsteuerkonto benennen.
* §13b kann auch für Umsatzsteurcodes eingesetzt werden.
In der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. dem vorbereitenden Ausdruck werden die Zahlen mit ggf. anderen VD und UD zusammengefasst, die auf §13 b entfallenden Steuerforderungen und Verbindlichkeiten können über einen Kontoauszug der beiden Konten dargestellt werden.
==== Einrichtung der §13b-Sachkonten Vor- bzw. Umsatzsteuer (1574 und 1774) ====
Die benötigten 13b-Sachkonten richten Sie als Bilanzkonten ein (Aktiva für Vorsteuer z. B 1574 bzw. Passiva für Umsatzsteuer z. B. 1774) - jeweils mit Mehrwertsteuerbehandlung ''darf nicht Steuercode gebucht werden'' ein.
==== Einrichtung in der Mehrwertsteuertabelle ====
* Richten Sie einen entsprechenden Mehrwertsteuercode ein: Vorsteuercode, z. B. mit 19,0 %, Steuerkonto z. B. 1574.
* Setzen Sie hierbei für den einzurichtenden MwSt.-Code unter ''§13b UStG'' den Marker ''ja''.
* Im Feld ''Konto'' geben Sie das entsprechende Sachkonto für die Umbuchung der Vorsteuer §13b an (Zielkonto: 13b Umsatzsteuerkonto z. B. 1774).
Beachten Sie, dass Sie nach Anpassung der Daten im Modul ''Mehrwertsteuer'' das iX-Haus erneut starten, damit die Änderungen wirksam werden!
=====weitere Definitionen zu §13a/b UStG=====
Zur Unterstützung von §13a/b UStG wurde die Ausgabe der Umsatzsteuerdaten in der Umsatzsteuervoranmeldung in Version 20.20.2 um folgende Optionen erweitert:
* Leistungen im Sinne des §13b UStG (§13b UStG)
* Sonstige Leistungen (§13b Nr.1 UStG)
* Grundstückskäufe (§13b Nr.3 UStG)
* Innergemeinschaftlicher Erwerb (§13a Nr.2 UStG)
* Steuerschuld Leistungsempfänger (§13b Abs.5 UStG)
Wenn in der Definition des einzelnen MwSt-Codes die Option ''§13a/b UStG'' aktiviert ist, stehen folgende Optionen zur Verfügung:
* Andere Leist. (§13 Abs.2 Nr.1,2,4-12 UStG) - UStVA Kz. 84/67
* Sonstige Leistungen (§13b Abs.1 UStG) - UStVA KZ 46/67
* Grundstückskäufe (§13b Abs.3 UStG) - UStVA Kz. 73/67
* Innergemensch. Erwerb (§13a Abs.1 Nr.2 UStG) - UStVa Kz. 89,93,95,98/67
Für jede benötigte Option (falls mehrere benötigt werden) muss jeweils ein MwSt.-Code angelegt werden. Die jeweilige Option kann dann im Bereich §13a/b den entsprechenden MwSt.-Codes zugeordnet werden, wobei die Option Steuerschuld Leistungsempfänger nur bei Umsatzsteuer-MwSt.-Code zur Verfügung steht und den anderen nur Vorsteuer-MwSt.-Codes zugeordnet werden können. Über den jeweiligen MwSt.-Code ermittelt dann die UstVA, wie die entsprechende Buchung weiterverarbeitet werden soll. Alle bisherigen §13b-MwSt.-Codes erhalten automatisch die bis dahin unterstütze Option 'Leistungen im Sinne des §13b UStG (§13b UStG)'.
==== Buchungsprozess ====
Gebucht wird die Eingangsrechnung über ''GVC 701''. Es wird nur der Netto-Betrag gebucht und in der Kontierung der ''MwSt.-Code'' für §13b verwendet.
Im Buchungsblock finden Sie dann neben dem Netto-Aufwand auf dem Aufwandkonto im Soll und der Verbindlichkeit netto im Haben die Umbuchung 13b-Vorsteuerbetrags an 13b-Umsatzsteuer. Natürlich wird hierbei auch das Nebenbuch des Kreditors mit dem Nettobetrag im Haben gebucht.
**Hauptbuchungskreis (99000)** Buchung des Netto-Aufwands und der Verbindlichkeit
''4530 Aufwand 1.000,00 S \\
1600 Verbindl. L.u.L. 1.000,00 H''
Mit Weiterleitung der Steuerkonten aus dem Unterbuchungskreis in das Hauptbuch wird die Steuer im Hauptbuchungskreis automatisch gebucht.
''1574 VSt13b 190,00 S \\
1774 USt13b 190,00 H''
**Unterbuchungskreis (99001)** Buchung des Netto-Aufwands und der Steuerkonten
''99001+4530 Aufwand 1.000,00 S\\
99001+1574 VSt13b 190,00 S\\
990001+1774 USt13b 190,00 H''
**Nebenbuch ** Buchung der Netto-Verbindlichkeit im Kreditor
''*78888 Kreditor 1.000,00 H''
Durch Vergabe spezieller Steuercodes können folgende §13 UStG-Definitionen unterstützt und Steuerbuchungen den Kennzahlen des UStVA-Formulars automatisch zugeordnet werden:
* Leistungen im Sinne des §13b UStG (§13b UStG) - UStVA Kz.84/67: Standard, bereits vorhanden, Umsatzsteuer wird in Kennzahl 84 (Netto) und 85 (MwSt) der UStVA, Vorsteuer in Kennzahl 67 ausgegeben.
* Sonstige Leistungen (§13b Nr.1 UStG) - UStVA Kz.46/67: Umsatzsteuer wird in Kennzahl 46 (Netto) und 47 (MwSt) der UStVA, Vorsteuer in Kennzahl 67 ausgegeben.
* Grundstückskäufe (§13b Nr.3 UStG) - UStVA Kz.73/67: Umsatzsteuer wird in Kennzahl 73 (Netto) und 74 (MwSt) der UStVA, Vorsteuer in Kennzahl 67 ausgegeben.
* Innergemeinschaftlicher Erwerb (§13a Nr.2 UStG) - UStVA Kz.89/67: Umsatzsteuer wird in Kennzahl 89 (Netto), Vorsteuer in Kennzahl 67 ausgegeben.
* Steuerschuld Leistungsempfänger (§13b Abs.5 UStG) - UStVA Kz. 60: Umsatzsteuer wird in Kennzahl 60 (Netto) ausgegeben; Vorsteuer wird in der UStVA nicht betrachtet, da die Steuerschuld beim Leistungsempfänger liegt.
* Für §13a Nr.2 UStG werden die Kennzahlen für innergemeinschaftliche Erwerbe wie folgt differenziert übertragen:
* 19% Kennzahl 89
* 7% Kennzahl 93
* Sonstige Netto Kennzahl 95
* Sonstige MwSt. Kennzahl 98
Für jede benötigte Option (falls mehrere benötigt werden) muss jeweils ein MwSt.-Code angelegt werden. Die jeweilige Option kann dann im Bereich §13a/b den entsprechenden MwSt.-Codes zugeordnet werden, wobei die Option ''Steuerschuld Leistungsempfänger'' nur bei Umsatzsteuer-MwSt.-Codes zur Verfügung steht und den anderen nur Vorsteuer-MwSt.-Codes zugeordnet werden können. Über den jeweiligen MwSt.-Code ermittelt dann die UstVA, wie die entsprechende Buchung weiterverarbeitet werden soll. Alle bisherigen §13b-MwSt.-Codes erhalten automatisch die bis jetzt unterstützte Option ''Leistungen im Sinne des §13b UStG (§13b UStG)''.
In der DATEV-Schnittstelle werden beim Export die Spalten ''Sachverhalt L+L'' sowie ''Funktionsergänzung L+L'' befüllt, wenn entsprechende §13b-Buchungen vorliegen.
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===== Vorsteuer erst im Folgejahr buchen =====
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Gehen Rechnungen für im alten Jahr erbrachte Leistungen erst im neuen Jahr ein und ist das alte Geschäftsjahr noch nicht abgeschlossen, so wird die Rechnung in der Regel im alten Jahr gebucht. Der Vorsteuerabzug ist in der Regel aber erst im neuen Jahr möglich. Bitte stimmen Sie im Zweifel mit Ihrem Steuerberater ab, wie in Ihrem Hause diese Geschäftsvorfälle buchhalterisch und steuerlich zu behandeln sind. Der Geschäftsvorfall „Rechnung ins alte Jahr buchen, Vorsteuer im neuen Jahr geltend machen“ kann mit iX-Haus sehr komfortabel gebucht werden, wenn Sie hierzu separat eingerichtete Mehrwertsteuercodes mit dem Schalter ''Folgejahr-MwSt.-Code'' und einem Abgrenzungskonto ''Vorsteuer im Folgejahr abziehbar'' nutzen. Dies erlaubt nach der vollständigen Einrichtung die automatische Abgrenzung, wodurch diese Voll- oder teilabzugsfähige Vorsteuer erst im Folgejahr berücksichtigt wird.
Bei der Rechnungserfassung im alten Geschäftsjahr wird der MwSt.-Betrag auf das hinterlegte Abgrenzungskonto (''Vorsteuer im Folgejahr abziehbar'') gebucht. Der abgegrenzte MwSt.-Betrag wird dann im neuen Jahr sofort mit einer zweiten automatisch erstellten Buchung auf das Mehrwertsteuerkonto umgebucht und in der UStVA berücksichtigt. Zwingende Voraussetzung ist, dass das neue Geschäftsjahr bereits eröffnet ist!
Die Umbuchung im neuen Jahr erfolgt mit der Wertstellung = Tagesdatum. Sollte das Tagesdatum als Wertstellungsdatum bereits zum Buchen gesperrt sein, wird das nächste freigegebene Buchungsdatum als Wertstellungsdatum genommen. Der Buchungstext dieser Buchung sieht wie folgt aus: ''Auflösung St.Abgr. – BUTEXT_DER_RECHNUNG''. So können Sie diese Abgrenzungsbuchungen im Protokoll der UStVA leicht am Buchungstext erkennen. Bei der Auflösungsbuchung der Vorsteuer im Folgejahr werden zur besseren Nachverfolgung die Buchungsnummer sowie das Buchungsjahr der Originalbuchung im Buchungstext ausgewiesen.
Alle Anpassungen der Rechnung werden ab dann von iX-Haus automatisch an die Abgrenzungsbuchung übertragen. So wird z. B. bei einem Storno der Rechnungsbuchung die Abgrenzungsbuchung automatisch von iX-Haus storniert.
In der Umsatzsteuervoranmeldung wird die Vorsteuer im neuen Jahr ausgewiesen, ebenso erfolgt eine ggf. notwendige Buchung teilabzugsfähiger Vorsteuer im neuen Jahr.
* Zur korrekten Einrichtung müssen Sie im hierzu verwendeten MwSt.-Code neben dem aktivierten Kontrollfeld ''MwSt.-Folgejahr'' auch ein Abgrenzungskonto angeben: ''Abrg.Konto (Vorsteuer im Folgejahr abziehbar)''.
* Wenn Sie eine derartige Rechnung stornieren, hat dies Auswirkungen auf eine ggf. schon erstellte UStVA. Kontrollieren Sie dann im Erfassungsmonat (s. Wertstellung der Abgrenzungsbuchung) die relevante UStVA, falls sich hieraus eine steuerliche Korrekturmeldung ergeben sollte.
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