SEPA
(Abkürzung für englisch S
ingle E
uro P
ayments A
rea, deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) ist ein Projekt zur Vereinheitlichung von bargeldlosen Zahlungen. Ziel des Projektes ist ein europaweit einheitlicher Zahlungsraum für bargeldlose Zahlungen in Euro, wobei aber die teilnehmenden Gebiete weit über die Euro-Staaten hinausgehen. In diesem übernationalen Zahlungsraum sollen Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen erkennen können.
Voraussetzung ist ein übernationales Gebiet mit einem Bankwesen, das Zahlungen nach einem schnellen, sehr effektiven, standardisierten und länderübergreifenden Verfahren erlaubt. Das SEPA-Verfahren legt einen solchen Standard fest. Das Verfahren wird seit August 2014 im Geschäftsverkehr anstelle der alten Überweisungsverfahren generell benutzt. Diese standen für Privatnutzer noch bis Februar 2016 zur Verfügung.
Quelle: Wikipedia
Im Unterverzeichnis SEPA
finden Sie die Werkzeuge zur Umstellung von inländischen Lastschrifteinzügen auf SEPA-Lastschriften. Die Umstellung von inländischen Lastschrift- und Abbuchungsverfahren zur SEPA-Lastschrift sollte bis zum SEPA-Einführungsdatum 01.02.2014 erfolgen. Beachten Sie zur Einführung von SEPA auch die begleitende Dokumentation Doku_SEPA.pdf
in Ihrem Doku-Verzeichnis. Nach einer Übergangsphase für Inlandsüberweisungen und Einzugsemächtigungen nach altem Schema sind ab Februar 2016 SEPA und IBAN ausnahmslos das Verfahren für den innereuröpäischen Zahlungsverkehr erforderlich. Damit einhergehend lösen IBAN und BIC die inländischen Banknummern (in Deutschland: Bankleitzahl) und deren Kontonummern ab. In der internationalen Bankkontonummer IBAN sind die wesentlichen Informationen über Konto und kontoführende Bank codiert. Die i. d. R. elfstellige BIC entspricht einer internationalen Bankleitzahl.
Am 19.11.2017 tritt die neue Version 3.1 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens in Kraft und löst vorherige Versionen ab.
Am 20.11.2016 tritt die neue Version 3.0 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens in Kraft. Die wesentlichen Änderungen in dieser Version sind
Die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro werden auf der gesetzlichen Grundlage der EU-Verordnung Nr. 260/2012 („SEPA-Migrationsverordnung“) zum 1. Februar 2014 durch die SEPA-Zahlverfahren abgelöst. Mit der Umstellung auf die SEPA müssen Firmenkunden in ihren Zahlungsaufträgen anstelle der bisher gewohnten Kundenkennung (Kontonummer und Bankleitzahl) für Zahler und Zahlungsempfänger IBAN und BIC angeben. Ab dem 01. Februar 2016 können alle Kunden dann SEPA-Zahlungen innerhalb der gesamten Europäischen Union optional nur mit der IBAN ohne BIC (IBAN-only) beauftragen. Bereits ab dem 1. Februar 2014 ermöglicht die SEPA-Migrationsverordnung nationale Zahlungen optional auch ohne BIC zu beauftragen (IBAN-only bzw. BIC-optional).
Dennoch ist es empfehlenswert, bei den eigenen Kontoangaben den BIC des Zahlers oder Zahlungsempfängers, soweit vorhanden, in SEPA-Zahlungsaufträgen weiter beizubehalten.
Quelle: www.ebics.de
Unter Systemeinstellung Datenbank
steht Ihnen im Bereich Buchhaltung
, Abschnitt SEPA
eine neue Einstellung mit dem Namen DFÜ-AbkommenVersion3.0-AktivAb
zur Verfügung. Hiermit können Sie die neue Version (frühestens zum 20.11.2016) aktivieren. Mit der Aktivierung der Systemeinstellung werden Zahlungsverkehrsdateien in einem neuen XML-Schema generiert. Die SEPA-Überweisungsdatei ( SEPA SCT
) nutzt nach DFÜ-Abkommen Version 3.0 das Format pain.001.001.03
und die SEPA-Lastschriftdatei ( SEPA SDD
) nutzt nach DFÜ-Abkommen Version 3.0 das Format pain.008.001.02
. Details zu den SEPA PAIN-Formaten finden Sie im Internet, z. B. hier [http://www.hettwer-beratung.de/sepa-spezialwissen/sepa-technische-anforderungen/pain-format-xml-nachrichtentyp/] oder unter www.ebics.de [http://www.ebics.de/], z. B. im Bereich DFÜ-Abkommen Anlage 3 (Formatstandards)
.
Bei der Neuanlage von SEPA-Lastschriften lässt sich COR1 nicht mehr auswählen. Eine zentrale Umstellung sämtlicher Lastschriften über die Fachadministration ist ebenfalls möglich.
Das Thema der Umstellung auf die neue XML-Struktur treibt offenbar viele Bankkunden um. Manche Bank schreibt ihre Kunden mit unklaren oder missverständlichen Infos zur Umstellung an. Hierzu ein paar öffentliche Zitate aus einem Onlinebanking-Forum zu dem Thema Version 3.0 pain.008.001.02. Von daher ist diese Info aus dritter Hand ohne Gewähr, greift aber wohl dennoch die meisten Fragen auf:
F: „…da die pain version 3.0 erst ab dem 21.11 gültig ist. Ob die dann von den Banken auch auf allen Zugangswegen angeboten wird ist dann noch eine ganz andere Frage.
Davon abgesehen, bringt die SEPA Version 3.0 keinen echten Vorteil für SEPA Lastschriften (wenn man mal vom Leerzeichen in der Mandatsreferenz absieht), so dass es hier auch gar keinen Zwang/Not zur pain Version 3.0 gibt“
P: „leider haben wir Kunden (von der Sparkasse), die haben ein Schreiben erhalten, dass ab dem 20.11.2016 nur noch Version 3.0 angenommen wird! Jetzt haben sie es endlich kapiert, dass FRST und RCUR eigentlich sch… war, Hauptsache es wurden Scharen an Programmierern beschäftigt!“
M: „Und CORE und COR1 und das Vorlauffristengedöns. Alles nur noch 1+1 Tage Vorlauf. Gott sei Dank. Allerdings schmerzt es, daß die gesamte Arbeit der Einrichtung der komplizierten Regeln durch Scharen an Programmierern und teilweise Umstellung von Geschäftsprozessen komplett für die Katz war. Entweder haben die Kunden das Schreiben falsch verstanden oder die Sparkasse hat es falsch verstanden und damit was Falsches rausgeschickt. Wir haben auch - von mehreren Banken - solche Schreiben erhalten. Da steht aber im Prinzip drin, dass man weiterhin einreichen KANN, was man will, dass aber ab 21.11. alles als CORE RCUR mit 1+1 Tagen Vorlauf interpretiert wird und vor einem RCUR kein FRST mehr kommen muß, aber es kann weiter kommen, wird dann aber auch als RCUR verstanden.“Quelle [http://onlinebanking-forum.de/forum/topic.php?t=20675&page=last]
Die Deutsche Kreditwirtschaft (Bundesverband der Deutschen Vollksbanken und Raiffeisenbanken e.V./Bundesverband deutscher Banken e.V./Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V./Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V./Verband deutscher Pfandpbriefbanken e.V.) teilt in ihrem Schreiben Informationen_Schema_SDD_CORE_ab_Anlage3_V_3-0.pdf
u. a. mit:
„Kunden, die bisher das CORE-Verfahren genutzt haben, müssen Ihre Systeme nicht auf die verkürzte Vorlagefrist (D-1) umstellen. Sie haben nun die Möglichkeit, mit dem Local Instrument Code „CORE“ SEPA-weit kürzere Fristen zu nutzen. Kunden, die bereits SEPA-BASIS-Lastschriften mit dem Local Instrument Code „COR1“ einreichen, können die gewohnten kurzen Fristen ab dem 20. November 2016 mit dem Local Instrument Code „CORE“ SEPA-weit nutzen.
Unabhängig davon wird den Kreditinstituten empfohlen, die bisherige Version pain.008.003.02 bis zum nächsten Schemawechsel parallel zu unterstützen und damit den Kunden einen angemessenen Zeitraum für die Anpassungen ihrer Systeme zu bieten. Soweit Kunden pain.008.003.02 einreichen ist es erforderlich, dass die Kreditinstitute den Local Instrument Code „COR1“ bei Weiterleitung durch „CORE“ ersetzen. Die Mitteilung von Mandatsänderungen mit dem alten Schema setzt allerdings weiterhin die Kenntnis über den BIC des Zahlers voraus.“
Beispiel: SEPA-Lastschriftdatei ( SEPA SDD
) nach DFÜ-Abkommen Version 2.7 mit Format pain.008.003.02
.
20160125-161502_COBADEFFXXX_COR1_RCUR_L3_0001.CDD
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Beispiel: SEPA-Lastschriftdatei ( SEPA SDD
) nach DFÜ-Abkommen Version 3.0 mit Format pain.008.001.02
.
COBADEFFXXX_CORE_RCUR_L3_0001.CDD
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