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Ist im Grundsteuerwertbogen eines der Felder Teilflächen - st.begünstigt
oder Teilflächen - Abschlag auf Steuermesszahl
mit JA eingestellt (aktiv), findet eine interne Prüfung statt, ob die Einrichtung in der Systemeinstellung erfolgt ist. Fehlt die Definition in der Systemeinstellung, erhalten Sie einen Hinweis, dass die Einrichtung für Teilflächen - steuerbegünstigt
oder Teilflächen - Abschlag auf Steuermesszahl
unter Systemeinstellungen Datenbank nicht vollständig ist. Sie sollten diese Systemeinstellungen dann prüfen und ggf. vervollständigen.
Eine weitere Prüfung erfolgt auf die Existenz von Flächen im Objekt, welche zu melden wären. Sollte es keine zu meldende Fläche geben, bei der in den Beschriebfeldern Angaben zur Steuerbefreiung oder zum Steuerabschlag gemacht wurde, erhalten Sie die Meldung „Es wurde zum Feststellungszeitpunkt keine Fläche für eine Steuerbegünstigung oder einen Abschlag auf Steuermesszahl gefunden. Bitte prüfen Sie die betreffenden Flächen.“, wenn im Objekt Teilflächen für Steuerbefreiung oder Abschlag aktiviert sind, aber bei keiner Fläche eine konkrete Befreiung oder ein Abschlag hinterlegt ist. Mögliche Ursache hierfür ist: Beschriebsfeld ist vorhanden, aber nicht mit Daten gefüllt.
In den Systemeinstellungen Datenbank
im Bereich Grundsteuer
verbinden Sie die von Ihnen verwendeten Variablen der Flächenbeschriebfelder mit den Prozessen zur Meldung dieser mit den Systemeinstellungen ElsterStBegünstigt
, ElsterAbschlag
und ElsterVergünstigungBis
. Sie müssen diese jeweils auswählen, wenn Sie vom Standard abweichende Variablennamen gewählt haben.
ElsterStBegünstigt | Im Beschrieb der Fläche ist die Nutzungsart der Steuerbefreiung lt. ELSTER zur Feststellung des Grundstückswerts zu hinterlegen. Die Systemeinstellung [1.24.251.1] ermöglicht die Verknüpfung des Flächenbeschriebfeldes mit dem Prozess der Grundsteuer. Tragen Sie bitte in den Systemeinstellungen die Variable des Flächenbeschriebfeldes ein. Im Flächenbeschriebfeld muss dann einer dieser Werte angegeben werden. Um Schreibfehler zu vermeiden, legen Sie den Beschrieb mit Auswahlfeldern an. Zulässige Werte (es wird nur die Zahl am Anfang 1 zu 1 übergeben) sind: 1 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG 2 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 GrStG 3 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 GrStG 4 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 GrStG 5 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 GrStG 6 § 3 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 GrStG 7 § 4 Nr. 1 GrStG 8 § 4 Nr. 2 GrStG 9 § 4 Nr. 3 Buchstabe a) GrStG 10 § 4 Nr. 3 Buchstabe b) GrStG 11 § 4 Nr. 3 Buchstabe c) GrStG 12 § 4 Nr. 4 GrStG 13 § 4 Nr. 5 GrStG 14 § 4 Nr. 6 GrStG 15 Wiener Konventionen |
ElsterAbschlag | Im Beschrieb der Fläche ist der Abschlag auf die Steuermesszahl lt. ELSTER zur Feststellung des Grundstückswerts zu hinterlegen. Die Systemeinstellung [1.24.251.2] ermöglicht die Verknüpfung des Beschriebfeldes mit dem Prozess der Grundsteuer. Tragen Sie bitte in den Systemeinstellungen die Variable des Flächenbeschriebfeldes ein. Im Flächenbeschriebfeld muss dann einer dieser Werte angegeben werden. Um Schreibfehler zu vermeiden, legen Sie den Beschrieb mit Auswahlfeldern an. Zulässige Werte (es wird nur die Zahl am Anfang 1 zu 1 übergeben) der jeweiligen Bundesländer sind: Bundesmodell 1 - Abschlag nach § 15 Absatz 2 GrStG 2 - Abschlag nach § 15 Absatz 3 GrStG 3 - Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 GrStG 4 - Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 GrStG 5 - Abschlag nach § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 GrStG 6 - Abschlag nach § 15 Absatz 5 GrStG - Baudenkmal - nur bei Teilflächen Baden-Württemberg 1 - (BW) § 15 Absatz 2 GrStG 2 - (BW) § 15 Absatz 3 GrStG 3 - (BW) § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 GrStG 4 - (BW) § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 GrStG 5 - (BW) § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 GrStG 6 - (BW) § 15 Absatz 5 GrStG – Baudenkmal Bayern 1 - (BY) Artikel 4 Absatz 2 Bayerisches GrStG 2 - (BY) Artikel 4 Absatz 3 Bayerisches GrStG 3 - (BY) Artikel 4 Absatz 4 Nr. 1 Bayerisches GrStG 4 - (BY) Artikel 4 Absatz 4 Nr. 2 Bayerisches GrStG i. V. m. § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 GrStG 5 - (BY) Artikel 4 Absatz 4 Nr. 2 Bayerisches GrStG i. V. m. § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 GrStG 6 - (BY) Artikel 4 Absatz 4 Nr. 2 Bayerisches GrStG i. V. m. § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 GrStG 7 - (BY) 1 Wohnteil LuF und 2 Denkmalschutz 8 - (BY) 1 Wohnteil LuF und 3 Wohnraumförderung 9 - (BY) 1 Wohnteil LuF und 4 Wohnungsbaugesellschaft 10 - (BY) 1 Wohnteil LuF und 5 gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft 11 - (BY) 1 Wohnteil LuF und 6 körperschaftsteuerbefreite Genossenschaft oder Verein 12 - (BY) 2 Denkmalschutz und 3 Wohnraumförderung 13 - (BY) 2 Denkmalschutz und 4 Wohnungsbaugesellschaft 14 - (BY) 2 Denkmalschutz und 5 gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft 15 - (BY) 2 Denkmalschutz und 6 körperschaftsteuerbefreite Genossenschaft oder Verein 16 - (BY) 1 Wohnteil LuF, 2 Denkmalschutz und 3 Wohnraumförderung 17 - (BY) 1 Wohnteil LuF, 2 Denkmalschutz und 4 Wohnungsbaugesellschaft 18 - (BY) 1 Wohnteil LuF, 2 Denkmalschutz und 5 gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft 19 - (BY) 1 Wohnteil LuF, 2 Denkmalschutz und 6 körperschaftsteuerbefreite Genossenschaft oder Verein Hessen 1 - (HE) Abschlag nach § 6 Absatz 4 Hessisches GrStG in Verbindung mit § 15 Absatz 2 GrStG 2 - (HE) Abschlag nach § 6 Absatz 4 Hessisches GrStG in Verbindung mit § 15 Absatz 3 GrStG 3 - (HE) Abschlag nach § 6 Absatz 4 Hessisches GrStG in Verbindung mit § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 GrStG 4 - (HE) Abschlag nach § 6 Absatz 4 Hessisches GrStG in Verbindung mit § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 GrStG 5 - (HE) Abschlag nach § 6 Absatz 4 Hessisches GrStG in Verbindung mit § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 GrStG 6 - (HE) Abschlag nach § 6 Absatz 3 Hessisches GrStG 7 - (HE) 1 und 6 liegen gemeinsam vor 8 - (HE) 2 und 6 liegen gemeinsam vor 9 - (HE) 3 und 6 liegen gemeinsam vor 10 - (HE) 4 und 6 liegen gemeinsam vor 11 - (HE) 5 und 6 liegen gemeinsam vor Hamburg 1 - (HH) Die als Baudenkmal § 4 Absatz 3 Hamburgisches GrStG 2 - (HH) Wohnraumförderungsgesetzes § 4 Absatz 4 Nr. 1 Hamburgisches GrStG 3 - (HH) Wohnraumförderungsgesetzes § 4 Absatz 4 Nr. 2 Hamburgisches GrStG 4 - (HH) Zweiten Wohnungsbaugesetzes bis 2001 geltenden Fassung § 4 Absatz 4 Nr. 3 Hamburgisches GrStG 5 - (HH) Wohnungsbindungsgesetz § 4 Absatz 4 Nr. 4 Hamburgisches GrStG 6 - (HH) 1 Denkmalschutz) und 2 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz 7 - (HH) 1 Denkmalschutz) und 3 Wohnraumförderungsgesetz 8 - (HH) 1 Denkmalschutz) und 4 Zweites Wohnungsbaugesetz 9 - (HH) 1 Denkmalschutz) und 5 Hamburgisches Wohnungsbindungsgesetz Niedersachsen 1 - (NI) Altenteilern oder den Angestellten des Betriebs der LuF Artikel 4 Absatz 2 GrStG 2 - (NI) Denkmalschutzgesetz Artikel 4 Absatz 3 GrStG 3 - (NI) Sozialen Wohnungsbaus Artikel 4 Absatz 4 Nr. 1 GrStG 4 - (NI) Wohnungsbaugesellschaft Artikel 4 Abs. 4 Nr 2 GrStG i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr 1 GrStG 5 - (NI) Wohnungsbaugesellschaft Artikel 4 Abs. Nr 2 GrStG i. V. m. § 15 Absatz 4 Satz 1 Nr 2 GrSt 6 - (NI) Genossenschaft oder Verein Artikel 4 Abs. 4 Nr 2 GrStG i. V. m. § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr 3 GrStG 7 - (NI) 1 Wohnteil LuF und 2 Denkmalschutz 8 - (NI) 1 Wohnteil LuF und 3 Wohnraumförderung 9 - (NI) 1 Wohnteil LuF und 4 Wohnungsbaugesellschaft 10 -(NI) 1 Wohnteil LuF und 5 gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft 11 - (NI) 1 Wohnteil LuF und 6 körperschaftsteuerbefreite Genossenschaft oder Verein 12 - (NI) 2 Denkmalschutz und 3 Wohnraumförderung 13 - (NI) 2 Denkmalschutz und 4 Wohnungsbaugesellschaft 14 - (NI) 2 Denkmalschutz und 5 gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft 15 - (NI) 2 Denkmalschutz und 6 körperschaftsteuerbefreite Genossenschaft oder Verein 16 - (NI) 1 Wohnteil LuF, 2 Denkmalschutz und 3 Wohnraumförderung 17 - (NI) 1 Wohnteil LuF, 2 Denkmalschutz und 4 Wohnungsbaugesellschaft 18 - (NI) 1 Wohnteil LuF, 2 Denkmalschutz und 5 gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft 19 - (NI) 1 Wohnteil LuF, 2 Denkmalschutz und 6 Körperschaftsteuerbefreite Genossenschaft oder Verein |
ElsterVergünstigungBis | Systemeinstellung [1.24.251.3] definiert den Namen der hierzu eingesetzten Flächenbeschriebsvariable. Im definierten Beschrieb der Fläche ist das Datum, bis zu dem eine Begünstigung oder ein Abschlag möglich ist, zu hinterlegen. Bis zu diesem Datum wird die Begünstigung\Abschlag der Fläche bei der Feststellung des Grundsteuerwerts berücksichtigt. Ist dieses Feld leer, ist die Steuerbegünstigung unbefristet. In den Modellen für Bayern (6, 8, 12, 16) und Hamburg (2-9) ist die Angabe dieses Datums zur Ermittlung der Wohnraumförderungsfrist zwingend erforderlich. |