Mit dem Modul Zählerverwaltung erfassen Sie Zähler und deren Zählerstände zu Objekten und Flächen. Die Verbrauchswerte werden an entsprechende Umlageschlüssel und damit an die Betriebs- bzw. Hausgeldabrechnung übergeben. Die Zählerverwaltung basiert auf dem Modul Technische Objekte, setzt dieses jedoch nicht zur Benutzung voraus.
Die Zählerverwaltung ist eine Erweiterung des Moduls Technische Objekte. Zähler sind als bestimmte technische Objekte definiert. Für beide Bereiche gelten eigenständige Lizenzen, daher sind nicht beide Menüpunkte standardmäßig sichtbar.
Das Modul Technische Objekte enthält alle TO’s inklusive Zählern. In der Zählerverwaltung werden dagegen nur Zähler angezeigt, damit sind andere TO’s in den verschiedenen Sichten hier nicht enthalten.
In den Detailansichten macht es einen Unterschied, ob ein TO/Zähler aus dem Modul Technische Objekte oder aus dem Modul Zählerverwaltung geöffnet ist. Bei einem Aufruf aus dem Modul Technische Objekte sind alle TO-Def‘s auswählbar. Bei einem Aufruf aus der Zählerverwaltung werden beim Feld TO-Definition
nur solche Definitionen angeboten, die einen Zähler einrichten. Mit dieser Einschränkung wird sichergestellt, dass ein neu angelegter Zähler in der Listenansicht erscheint.
Die Zählerverwaltung überträgt gesammelte Verbrauchsdaten automatisch in das Modul Umlageschlüssel in iX-Haus, sobald für ein UML-Intervall Daten vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, Daten in ix-Haus manuell zu ändern, die Felder werden zur Bearbeitung gesperrt. Wenn die Zählerverwaltung für bereits früher verwendete Umlageschlüssel eingesetzt wird, ist es daher wichtig, ein eindeutiges Stichdatum zu setzen, ab dem Daten über die Zählerverwaltung verarbeitet werden.
Beispiel: das Intervall verläuft immer vom 1. 1. bis zum 31. 12. eines Jahres. Hier wäre es nachteilig, den ersten Verbrauchswert am 31. 12. einzutragen, da die Bearbeitung der Daten für das zugehörige Jahr bereits über die Zählerverwaltung läuft und kein Verbrauch für dieses Jahr mehr manuell eintragen werden kann. Der erste Messwert sollte daher am 1. 1. erfasst werden.