Abrechnungsarten werden für die Betriebskostenabrechnung, die Hausgeldabrechnung und den Einzelwirtschaftsplan benötigt. Die Abrechnungsart klassifiziert die einzelnen Buchungen und ermöglicht eine immobilienwirtschaftliche Auswertung (Abrechnung) des Buchwerkes. Je nach Verwendungszweck gibt es verschiedene Abrechnungsarten, z. B. für die Verwaltungs- und Betriebskostenabrechnung für den Eigentümer oder die Heiz- u. Betriebskostenabrechnung für den Mieter.
010 | Miete |
012 | Garagenmiete |
020 | Betriebskosten-VZ |
022 | Heizkosten-VZ |
030 | sonstige Kosten |
040 | Abrechnung Vorjahr |
070 | Rücklage |
Die Nummern der Abrechnungsarten sind prinzipiell frei wählbar. Sie können aber über die Nummer eine logische Zuordnung zu einer bestehenden Personenkontenklasse vornehmen.