Was mache ich hier?

Das lizenzpflichtige Modul Vier-Augen-Prinzip wird kundenspezifisch eingerichtet, um bestimmte Stammdatenänderungen einer Vier-Augen-Kontrolle zu unterwerfen, um z. B. eine automatische Sollstellung oder Lastschrift aufgrund von veränderten Stammdaten erst nach einer weiteren Kontrolle zuzulassen.

Für das Vier-Augen-Prinzip Fläche wird eine eigene Lizenz benötigt. Die Rechte werden von Vier-Augen-Prinzip Personen übernommen. Gesperrte Flächen haben keine Auswirkung auf die Folgeprozesse z. B. Sollstellung.

Durch das Vier-Augen-Prinzip werden relevante Daten aus dem iX-Haus Personenstamm, Vertragsmanagement, Flächenstamm oder Kreditorenstamm gesperrt; die Freigabe erfolgt durch eine zweite autorisierte Person.

Was bedeutet die Sperre konkret?

Je nach Anwendungsfall, sind die Anforderungen bezüglich der Felder, die dem Vier-Augen-Prinzip unterliegen soll, unterschiedlich. Welche diese Felder sein sollen, können Sie im Modul Vier-Augen-Prinzip in der Vier-Augen-Prinzip Konfiguration einstellen.

Das Vier-Augen-Prinzip kann für alle Mitarbeiter aktiviert werden oder auf neue Mitarbeiter oder Aushilfen eingeschränkt werden.

Um Ihnen eine passgenaue Lizenzierung zu ermöglichen, haben wir die Lizenzen für Vier-Augen-Prinzip Personen / Verträge, Kreditoren sowie Flächen getrennt. Die nachfolgende Dokumentation beschreibt beide Datenbereiche.