Nachdem Sie die Budgetzahlen (Planzahlen) eingepflegt haben, können Sie einen Gesamtwirtschaftsplan drucken. Diesen können Sie dann beispielsweise im Rahmen der Eigentümerversammlungen vorlegen und vorab den Einladungsschreiben beifügen.
Der Gesamtwirtschaftsplan kann auch für Budgetierungen von Mietobjekten genutzt werden.