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Zahlungsverkehr - Was mache ich hier?

Im Zahlungsverkehr (Data-Clearing, DCL) finden Sie Buchhaltungsmodule für beleglose Geldverkehrsverfahren mit Banken. Im Gegensatz zu papiergebundenen Verfahren - wie z. B. Überweisungen oder Schecks - werden die Bank-Dateien auf elektronisch lesbaren Medien (z. B. USB-Datenträger) oder via Datenfernübertragung bereitgestellt. Der Vorteil liegt in einer erheblichen Zeitersparnis bei der Bearbeitung.

Grundlage für die Erstellung von SEPA-konformen Zahlungsverkehr-Dateien ist das Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (DFÜ-Abkommen). Diese Vereinbarung der fünf im Interessenverband Die Deutsche Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Verbände der deutschen Kreditwirtschaft regelt u. a. die Dateistrukturen für die elektronischen Schnittstellen zwischen Kunden und Banken. In dem seit 15. März 1995 gültigen Abkommen werden ein Standard für die sichere Übertragung von Zahlungsverkehrsdaten definiert und die dazu benötigten technischen Rahmenbedingungen geregelt. In dem Abkommen verpflichten sich die Kreditinstitute, ihren Kunden einen Datenaustausch per Filetransfer im Rahmen des beschriebenen Standards anzubieten. Das eigentliche Abkommen umfasst nur drei Seiten; die technischen Festlegungen stehen in:

  • Anlage 1 - Spezifikation für die EBICS-Anbindung
    mit den neuen Möglichkeiten der elektronischen Unterschrift, der Spezifikation der Protokollelemente in XML, dem Versand der Nachrichten über HTTP und der kryptografischen Absicherung.
  • Anlage 2 - Spezifikation für die FTAM-Anbindung
    gem. BCS (Banking Communication Standard)
  • Anlage 3 - Spezifikation der Datenformate
    mit detaillierten Feldbeschreibungen für Zahlungsaufträge per DTAUS, DTAZV, SEPA, Kontoauszüge per MT940 sowie Wertpapiernachrichten

Für den Zahlungsverkehr mit iX-Haus bedeutet dies vor allem, dass die jeweils gültigen Spezifikation lt. Anlage 3 erfüllt werden. Die zum 19.11.2017 Anlage 3 DFÜ-Abkommen Version 3.1 gültigen technischen Voraussetzungen werden von iX-Haus unterstützt. (s. auch http://www.ebics.de/spezifikation/dfue-abkommen-anlage-3-formatstandards/ [http://www.ebics.de/spezifikation/dfue-abkommen-anlage-3-formatstandards/])

Zur Einrichtung von SEPA in iX-Haus beachten Sie bitte auch die in der Fachadministration befindlichen Werkzeuge. Die Thematik aus Anlage 1 wird durch Fremdprogramme abgedeckt, welche sich ggf. in iX-Haus über Batchsteuerung im Zahlungsverkehr integrieren lassen (s. Partnerlösungen für den Zahlungsverkehr: windata und KonfiPay). Die eingesetzte Fremdsoftware sollte das jeweils von den Banken geforderte Transportverschlüsselungsverfahren 1) TLS 1.2 oder neuer unterstützen.

Exemplarische Meilensteine zum Thema SEPA

Data-Clearing-Sätze erzeugen

Statistik zum Data-Clearing (Person)

1)
TLS = Transport Layer Security
buchhaltung/zahlungsverkehr/main.txt · Zuletzt geändert: 2023/09/15 11:55 (Externe Bearbeitung)