Im Anwendungsmenü finden Sie unter Ansicht
die lizensierte Funktion Grid-Layout
(iX-Haus Komfortpaket). Hierüber können Sie verschiedene Varianten einer bestimmten Übersicht erstellen und speichern, um einfachen Zugriff auf bestimmte Datenkonstellationen zu erhalten.
Sie erstellen die Grundlage für die Meldung des Grundsteuerwertes an das Finanzamt. Es handelt sich also um die Grundlage einer Steuererklärung. Bitte beachten Sie dazu alle Erklärungen und Ausfüllanleitungen der jeweiligen Länder. Zuständig ist das Finanzamt, in dem sich das Grundstück befindet. Für die Abgabe wird ein ELSTER-Zertifikat benötigt. Durch die zu erwartend hohe Nachfrage sollte dieses rechtzeitig beantragt werden. Bestehende Zertifikate können auch für die Grundsteuermeldung verwendet werden. Das Zertifikat hat bundesweite Gültigkeit.
Folgende Formulare werden in iX-Haus unterstützt:
Bei der Berechnung im Ertragswertverfahren wird mit statistischen Mieten gerechnet. Die tatsächlichen Mieten müssen und können nicht angegeben werden. Bei der Berechnung im Sachwertverfahren wird mit statistischen Herstellungskosten gerechnet. Die tatsächlichen Herstellungskosten müssen und können nicht angegeben werden.
Bundesmodell Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/ Seite für die Länder https://grundsteuerreform.de/ Weitere hilfreiche Seiten finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html und www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Bei Fragen unterstützt Sie auch der Chat der Steuerverwaltung, diesen erreichen Sie unter www.steuerchatbot.de. iX-Haus kann Ihnen die gesetzlichen und fachlichen Entscheidungen nicht abnehmen. Ebenso werten Sie mit iX-Haus nur die hinterlegten Daten aus. Für die Richtigkeit der Daten sind nicht das Programm oder die CREM SOLUTIONS verantwortlich. Bei Fach- oder Steuerfragen richten Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Da in iX-Haus verschiedene Einrichtungsmöglichkeiten und Felder zur Datenhaltung existieren, benötigen Sie eine Vorlage, um den Grundsteuerwertbogen automatisiert aus den im Programm hinterlegten Daten zu füllen. Dazu wählen Sie in iX-Haus plus den Menüpunkt Grundsteuer > Vorlage Grundsteuerwertbogen. Über neu legen Sie eine neue Vorlage an. Um das Anlegen der Vorlagen noch einfacher zu gestalten und Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, haben wir zwei Funktionen geschaffen, die eine sinnvolle Vorbelegung der Felder Änderungsrechte und Neuanlage vornehmen: Zulässig > Vorlage erstellen: Standardmäßig sind Änderungsrechte zulässig außer Register Ertragswert (nicht zulässig).
Zur Bearbeitung der Daten finden Sie Infos im Abschnitt: Was brauche ich dazu? > Vorlage Grundsteuerwertbogen.
Aus einer Vorlage (s. o.) wird der Grundsteuerwertbogen automatisch mit Daten befüllt und kann anschließend bearbeitet werden. Die freie Bearbeitung des Grundsteuerwertbogens hängt von den Einstellungen im Register Einrichtungsparameter in der Vorlage zum Grundsteuerwertbogen ab. Ein Grundsteuerwertbogen kann pro Objekt, Eigentümer, Gebäude und Jahr der Feststellung (Grundsteuerwert auf den 1. Januar) angelegt werden. Dafür stehen folgende Funktionen zur Verfügung:
Entsprechend der hierzu ausgewählten Vorlage (s. o.) wird ein oder mehrere neue Grundsteuerwertbögen angelegt und automatisch mit Daten befüllt. Diese können anschließend bearbeitet werden. Hierbei werden die in der Vorlage eingestellten Werte oder Parameter angewendet. Die Vorgaben im Feld Neuanlage werden nicht berücksichtigt.
Die Tabelleninhalte für Eigentümer, Flurstücke und Gebäude Sachwert werden nicht befüllt.
Im Dialog Neuen Grundsteuerwertbogen anlegen
wählen Sie eine Vorlage Grundsteuerwertbogen aus. Legen Sie das Jahr für den Grundsteuerwert auf den 01. Januar fest. Zu Beginn der neuen Grundsteuerwertermittlung wäre dies 2022. Aus einem gewählten Datum des Kalenderfeldes wird nur die vierstellige Jahreszahl ermittelt. Benennen Sie die Objekte, für die ein Grundsteuerwertbogen angelegt werden soll.
Optional, wenn nur ein Objekt angegeben wurde:
Diese Funktion können Sie nutzen, um für einen bestehenden Grundsteuerwertbogen einen nächsten für ein anderes Jahr anzulegen. Im Dialog Nächsten Grundsteuerwertbogen anlegen geben Sie das Jahr für den neuen Grundsteuerwertbogen an. Die Daten aus ausgewählten GWB werden in den neuen Bogen gemäß den Parametern in den Feldern Neuanlage übernommen und validiert. Die Tabelleninhalte für Eigentümer, Flurstücke und Gebäudesachwert werden kopiert.
Wählen Sie im Dialog Grundsteuerwertbogen
ein alternatives Objekt und ggf. ein Gebäude. Für die Anlage des neuen Grundsteuerwertbogens gelten die Einstellungen aus der Vorlage in den Feldern Neuanlage:
Wählen Sie im Dialog Grundsteuerwertbogen
ein alternatives Gebäude. Das Objekt selbst wird aus der Vorlage schon übernommen angezeigt. Für die Anlage des neuen Grundsteuerwertbogens gelten die Einstellungen aus der Vorlage in den Feldern Neuanlage:
Wählen Sie im Dialog Grundsteuerwertbogen
einen alternativen Eigentümer. Objekt und Gebäude sind aus der Vorlage vorbelegt. Für die Anlage des neuen Grundsteuerwertbogens gelten die Einstellungen aus der Vorlage in den Feldern Neuanlage:
Ist in der Übersicht der Grundsteuerwertbogen eine Zeile markiert, kann diese als Kopie zur Anlage eines Grundsteuerwertbogens für einen anderen Eigentümer genutzt werden. Über den Dialog Grundsteuerwertbogen Kopie für einen anderen Eigentümer erzeugen, in welchem lt. der Kopiervorlage der Stichtag (derzeit: 01.01.2022) und ggf. Gebäude benannt sind, wählen Sie den anderen Eigentümer aus. In der Auswahl der Eigentümer werden im linken Bereich nur die Eigentümer angeboten, welche zum Stichtag noch keinem Grundsteuerwertbogen zugeordnet sind und deren Anteil <> 0% ist. Da die Kopie für einen dieser Eigentümer erstellt werden soll, ist hier keine Mehrfachauswahl möglich.
Mit OK
wird ein Grundsteuerwertbogen angelegt. Es werden alle Felder und alle Tabellen kopiert. Die Bogennummer wird neu erstellt. Die Felder Meldung an Finanzamt, Festgeschrieben von, Festgeschrieben am und Einheitswert-Aktenzeichen (EW-AZ) werden gelöscht. Der so erzeugte Grundsteuerwertbogen erhält den Status Neu. Sie können ihn dann bearbeiten.
Eine automatische Aktualisierung der berechneten Felder und gegebenenfalls der Eingabefelder erfolgt für den Grundsteuerwertbogen nach Dateneingaben nur im Status Neu (bei Änderung des Eigentümers, der Gebäudenummer oder beim Speichern). Ab dem Status Bearbeiten muss eines solche Aktualisierung manuell gestartet werden. Hierzu nutzen Sie je nach Bedarf einen der Berechnungsmodi aus dem Menü Berechnung.
Die Objektnummer kann in keinem der Status geändert werden, sie wird bei der Neuanlage eines Grundsteuerwertbogens fest vergeben. Eigentümer und eine optionale Gebäudenummer können nur im Status Neu geändert werden.
Im Neuberechnungsmenü können Sie unterschiedliche Formen der Aktualisierung des Grundsteuerwertbogens anstoßen.
Bei der Berechnung werden die Felder im Register Ertragswerte aktualisiert, außer es ist dort die Aktualisierung deaktiviert (Schalter Autom. Ermittlung …daten deaktivieren). Die Berechnung ist auch für mehrere markierte Grundsteuerwertbogen möglich (Mehrfachauswahl). Die Berechnung kann durchgeführt werden, solange einer der Status Neu, In Bearbeitung oder Erfassung abgeschlossen gilt.
Mit der Neuermittlung aus Vorlage werden Felder, die in der Vorlage für Neuanlage ebenfalls die Vorgabe Neuermittlung aus Vorlage tragen, entsprechend der Vorgabe aus der Vorlage aktualisiert. Alle anderen Felder bleiben unverändert. Da sich Änderungen in der Einrichtung der Flächenarten oder Umlageschlüssel ergeben können, erfolgt im Anschluss eine Berechnung (s. o.). Die Neuermittlung aus Vorlage ist für Grundsteuerwertbogen mit Status Neu oder Bearbeitung zulässig. User mit S-Recht können diese auch noch im Status Erfassung abgeschlossen auslösen. ACHTUNG!!: Alle Felder, in denen in der Vorlage im Feld Neuanlage (rechtes Feld) der Wert Neuermittlung aus Vorlage eingetragen ist und denen (im mittleren Feld) ein Wert oder Parameter zugeordnet wurde, werden mit dem Wert aus der Vorlage aktualisiert. Somit gehen alle Änderungen in diesen Feldern verloren!
Bei der Neuinitialisierung aus Vorlage werden alle Felder, welche in der Vorlage mit einem Vorgabewert definiert sind, mit den Werten lt. Vorlage erneut initialisiert. Somit werden alle Felder aktualisiert, denen in der Vorlage ein Wert oder Parameter hinterlegt wurde. Eine Berechnung wird nach der Initialisierung automatisch ausgelöst. Die Neuinitialisierung ist für Grundsteuerwertbogen mit Status Neu zulässig. User mit S-Recht können diese auch noch im Status Bearbeitung auslösen. Die Neuinitialisierung ist vergleichbar mit der Neuanlage mit dem Unterschied, dass schon erfasste Werte für die Felder ohne Vorgabe erhalten bleiben. Ebenso bleiben die Inhalte der Tabellen Weitere Eigentümer, Flurstücke und Gebäude Sachwert unverändert.
Alle Felder, in denen in der Vorlage im mittleren Feld ein Wert oder Parameter zugeordnet wurde, werden mit dem Wert aus der Vorlage aktualisiert. Somit gehen alle Änderungen an diesen Feldern verloren!
Für jeden Status in der Bearbeitung eines Grundsteuerwertbogens können bestimmte Aktionen ausgeführt werden. Der Status eines Bogens und die mögliche Änderung dieses Status stehen dabei in Abhängigkeit voneinander und den ausgeführten Aktionen. Im folgenden Abschnitt werden für jeden Status diese Abhängigkeiten beschrieben und abschließend in einer Tabelle als Kurzübersicht dargestellt.
Neu
wird bei Erstanlage gesetzt.Neu
zu In Bearbeitung
ist durch alle Benutzer möglich.In Bearbeitung
zurück zu Neu
ist nur mit S-Rechten möglich.In Bearbeitung
zu Erfassung abgeschlossen
ist durch alle Benutzer möglich. Erfassung abgeschlossen
zurück zu In Bearbeitung
ist nur mit S-Rechten möglich.In Bearbeitung
oder Erfassung abgeschlossen
in Geprüft
ist möglich durch alle Benutzer nur im Anschluss an einen fehlerfreien Prüflauf (siehe Abschnitt Prüfungen durchführen). Geprüft
zurück auf Erfassung abgeschlossen
oder In Bearbeitung
ist nur möglich mit S-Rechten, einzeln oder per Mehrfachauswahl. Es erfolgt eine zweifache Sicherheitsabfrage.Geprüft
auf Übermittelt an Finanzamt
erfolgt durch fehlerfreie Direkt-Übertragung eines Bogens / mehrerer Bögen nach Elster automatisch oder manuell von Status Geprüft
in den Status Übermittelt an Finanzamt
durch alle Benutzer. In Bearbeitung
ist nur mit S-Rechten möglich, einzeln oder per Mehrfachauswahl. Es erfolgt eine zweifache Sicherheitsabfrage. Geprüft
oder Übermittelt an Finanzamt
in den Status Grundsteuerbescheid erhalten
ist manuell durch alle Benutzer möglich. Geprüft
oder Übermittelt an Finanzamt
ist nur mit S-Rechten möglich und es erfolgt eine zweifache Sicherheitsabfrage. Status aktuell | weiter | zurück nur mit S-Rechten |
Neu | In Bearbeitung / Erfassung abgeschlossen | |
In Bearbeitung | Erfassung abgeschlossen / Geprüft | Neu |
Erfassung abgeschlossen | Geprüft | In Bearbeitung |
Geprüft | Übermittelt an Finanzamt / Grundsteuerbescheid erhalten | In Bearbeitung / Erfassung abgeschlossen |
Übermittelt an Finanzamt | Grundsteuerbescheid erhalten | In Bearbeitung |
Grundsteuerbescheid erhalten | Übermittelt an Finanzamt / Geprüft |
Sie können einen Prüfbericht zu den Angaben im Grundsteuerwertbogen ausgeben. Klicken Sie hierzu auf den grünen Haken im Modulmenü, um den Prüfbericht zu einem Grundsteuerwertbogen zu erzeugen. Daraufhin wird der entsprechende Prüfstatus im Wertbogen sowie in der Übersicht angezeigt. Die Ausgabe des Prüfberichts erfolgt über den Augen-Symbolschalter im Modulmenü. Beide Funktionen (Prüflauf / Letztes Prüfprotokoll) können auch über das Kontextmenü ausgeführt werden. Die Struktur des Prüfberichts wird unten im Abschnitt Grundsteuerwertbogen erläutert.
Die Aktion Prüflauf
unterstützt eine Mehrfachauswahl. Wenn mehrere Grundsteuerwertbögen ausgewählt werden, wird nach dem Lauf eine Zusammenfassung der Ergebnisse angezeigt und die Spalten Info und Prüfstatus in der Übersicht werden aktualisiert. Details hierzu können mittels der Aktion Letztes Prüfprotokoll ausgegeben werden. In dem Fall, dass nur ein einzelner Bogen geprüft wird, wird das ausführliche Protokoll sofort angezeigt.
Beim Speichern eines Grundsteuerwertbogens wird automisch eine Vorabprüfung
durchgeführt und in einem Bericht angezeigt. Ausschließlich in diesem Bericht der Vorabprüfung erhalten Sie eine Übersicht der möglichen Veränderungen der Ertragswerte gegenüber der zuletzt gespeicherten Version.
In der Gesamtübersicht können Sie, die Lizenz Grundsteuer-Berechnung
vorausgesetzt, über den Menüpunkt Excelausgabe Vergleich Grundsteuerwertbogen
einen Vergleich der gewählten Bögen zu einem anderen Stichdatum durchführen. Anhand des Excelberichtes können Sie Werteänderungen erkennen und ggf. eine Meldung an Elster veranlassen.
Unter Grundsteuer > Exporte/Importe > Grundsteuer-Flurstück-Import können Flurstücke aus einer Excel-Tabelle in bestehende Grundsteuerwertbogen importiert werden. Dazu wird die Lizenz Grundsteuer-Daten benötigt. Für den Import von Flurstücken kann dabei über die Funktion Excel-Vorlage erstellen ein leeres Excel-Arbeitsblatt als Vorlage erstellt werden. Diese Vorlage ist dann entsprechend den beschriebenen Feldern und Spaltenüberschriften zu füllen. Bitte beachten Sie dabei die Ausfüllhinweise im Kopf der Importvorlage. Im nächsten Schritt können diese Daten importiert werden. Eine Besonderheit gilt für die Spalten Gemeinde Schlüssel und Gemeinde Name. Dort kann entweder der Gemeindeschlüssel einer gültigen Zeile aus dem Katalog Gemeinden eingetragen werden oder alternativ der Gemeindename. Existiert kein entsprechender Katalogeintrag für das im Grundsteuerwertbogen hinterlegte Bundesland oder bestehen mehrere Einträge, wird der Datensatz nicht importiert und in der Excelliste im Feld Status ein Hinweis ausgegeben. Auch der Grundsteuerwertbogen kann entweder aus den Angaben Objektnummer und Gebäudenummer ermittelt oder direkt über das Feld GrundsteuerwertbogenNr angegeben werden. Werden Datensätze eingespielt, erfolgt in der Excelliste im Feld Status der Eintrag OK. Bei Import werden Zeilen mit dem Status OK nicht erneut eingelesen. Eine Aktualisierungsfunktion ist nicht vorgesehen.
Das Modul Grundsteuer-ELSTER-Export
ist ein Zusatzmodul zum Modul Grundsteuer-Daten
. Mit dem Grundsteuer-Elster-Export können pro Eigentümer die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts (GW1) mit den Anlagen Grundstück (GW2) und Grundsteuerbefreiung/-vergünstigung (GW4) an das jeweilige Länderfinanzamt per ELSTER übermittelt werden. Über das Kontextmenü in der Grundsteuerwertbogen-Übersicht können Sie für einen oder für mehrere Grundsteuerwertbogen den ELSTER-Export ausführen. Vorrausetzung für eine erfolgreiche Übertragung ist der Statuswert Geprüft
. Zum Export ist die Angabe eines Exportpfades erforderlich. Zur Anmeldung und Authentifizierung über ELSTER werden noch eine PFX-Datei und ein Kennwort benötigt.
Beim ELSTER-Export werden die folgenden Felder nicht befüllt:
Steuervergünstigungen bzw. Abschläge auf die Steuermesszahl sehen mehrere Meldungsarten vor:
Grundstück
die Felder Gesamt – st.begünstigt – Nutzungsart
sowie Gesamt – Abschlag auf Steuermesszahl
zur Verfügung und werden bei Bedarf an ELSTER übermittelt.Grundstück
die Felder Teilflächen – st.begünstigt
sowie Teilflächen – Abschlag auf Steuermesszahl
zur Verfügung. Dabei müssen über Flächenbeschriebfelder die jeweiligen Steuervergünstigungen bei den zugehörigen Flächen hinterlegt werden. In dieser Variante wird jede Einzelfläche über die ELSTER-Schnittstelle übermittelt.Grundsteuer-ELSTER-Export
unterstützt aufgrund der technischen hohen Komplexität keine Rückübermittlung der gesendeten Daten.Um Ihnen die Eingabe so weit wie möglich zu erleichtern, nutzen wir bei Möglichkeit feste Vorgaben zur automatischen Übermittlung von Daten:
Über diese Kontextmenüfunktion werden die Daten aus dem Grundsteuerwertbogen in einem XML-Format gespeichert. Die XML-Datei ist nützlich, um Fehlermeldungen aus dem Prüflauf und der Vorabprüfung genauer zu untersuchen, z. B. in dem Fall, dass dort vielstellige E-Nummern angezeigt werden. Weiterhin lässt sich hierüber prüfen, welche Daten an Elster übertragen werden. Kommt es zu Problemen bei der Bearbeitung, sollte diese Datei an das Customer Care Team der Crem Solutions weitergegeben werden. Ausführliche, gut lesbare Kommentare im XML-Text erleichtern das Verständnis.
Bei einer Übertragung werden die Daten im Unterverzeichnis data\Grundsteuer als XML abgelegt und im Register Historie mit einer Transferticketnummer und der Übertragungsmeldung benannt.
Vor einem erneuten Export macht es ggf. Sinn, im Register Eigentümer
im Feld Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung
einen erklärenden Kommentar einzufügen, z. B. Korrektur vom …
.