Zugang: Mietanpassungen > Index > Indexanpassung (alt) > Index-Erhöhung
Nachdem Sie die Index-Prüfliste bzw. die Index-Anschreiben erzeugt haben, sind die Allgemeinen Indexparameter für die Indexerhöhung schon vorgegeben. Für die Index-Mieterhöhung stehen diese Parameter daher schon fest und können hier nicht mehr geändert werden. Spezielle Parameter beeinflussen daher nur noch, in welcher Art der neue Index-Bezug in der jeweiligen Indexvereinbarung gesetzt wird. Beachten Sie hierbei die hieraus entstehenden Abhängigkeiten, wann eine Indexmiete anschließend erneut erhöht werden darf. Ggf. können Sie hier bzw. im Vorfeld durch Nutzung von Filtern wie dem Leistungsvorbehalt, Berechnungsergebnis, Berechnungsmodell oder durch Objektbereiche geeignete Einschränkungen vornehmen.
Zudem können Sie hier (je nach Systemeinstellung) entscheiden, ob eine Nachberechnung gebucht werden soll.
Der Nachberechnungszeitraum bei einer Steueränderung kann Zeiträume mit unterschiedlichen MwSt.-Sätzen erfassen, z. B. 19 % und 16 % in 2020/2021. In diesem Fall wird der Nachberechnungsbetrag je MwSt.-Satz gesplittet. Es werden gegebenenfalls mehrere Einzelsollbeträge und Buchungen erfasst. Sollte in dieser Zeit auch eine mietfreie Zeit Vereinbarung vorliegen, werden die mietfreie Beträge ebenfalls gesplittet. Für diese werden auch einzelne Einzelsollbeträge und Buchungen erstellt. Um die MwSt.-Perioden im Schreiben darzustellen, stehen entsprechende Serienbriefvariablen zur Verfügung.
Mit der Systemeinstellung ModulIndexanpassungVerwenden
wird gesteuert, welche Module (Index-Prüfliste
lx404051, Index-Anschreiben
lx404052 und Index-Erhöhung
lx404053 aus Indexanpassung (alt)
oder das neuere Modul Indexanpassung
ix404050) mit Info-Rechten belegt werden. So wird sichergestellt, dass nur eine der beiden Varianten der Indexanpassung eingesetzt wird.
Haben Sie die Index-Prüfliste zur vorherigen Prüfung genutzt und Indexanschreiben erstellt, werden die dort verwendeten Parameter größtenteils hier übernommen und angeboten. So stellen Sie sicher, dass die Indexerhöhung im Vertrag gleichlautend mit dem erzeugten idealerweise auch archiverten Anschreiben erfolgt.
Neuer Indexbezug wird gesetzt auf
…das Berechnungsdatum der Indexhöhung
(insbesondere bei rückwirkenden Indexmieterhöhungen), optional auf das Wirksamkeitsdatum der Indexerhöhung
oder das Mitteilungsdatum der Indexerhöhung
.Nachberechnung buchen
(optional) (vgl. Systemeinstellungen zu Indexmieten). Die Nachberechnung wird als Einzelsollbetrag gebucht und kann somit im Register Einzelsoll
des jeweiligen Vertrages nachvollzogen werden. Wenn die Nachberechnung verbucht wird, wird das Soll-Flag bei den Einzelsollbeträge gesetzt, sonst nicht. Im Rahmen der automatischen Sollstellung berücksichtigen Sie somit die Einzelsollbeträge optional, wenn Nachberechnung buchen nicht eingesetzt wurde.Erhöhen
.Sollte ein Indexmietvertrag nach einer Erhöhung auf den vorherigen Zustand zurückgesetzt werden müssen, so können Sie dies mit Hilfe mehrerer Schritte in den Stammdaten manuell durchführen. Kontrollieren Sie im Vorfeld, ob schon buchhalterische Auswirkungen eingetreten sind (Kontoauszug) - ggf. müssen Buchungen auf Basis einer versehentlichen Erhöhung storniert werden!
Vertragsmanagement
.Soll
markieren und löschen Sie die Zeile mit dem Indexmietsoll, welche durch die Indexmiet-Erhöhung erzeugt wurde.Einzelsollbeträge
prüfen Sie eine ggf. existente Eintragung auf Basis einer Nachberechnung aus der Indexmiet-Erhöhung.Index
wählen Sie die neue Indexvereinbarung. Diese weist noch den neuen Indexbezug und den Status Neu
auf. Ggf. hilft zur Auswahl auch die Darstellung durch den Schalter Kompakt
aus der Kommandoleiste. Löschen Sie die neue Indexvereinbarung.Alt
auf Neu
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