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Mietberechnung nach BGB

Generelles

Mietberechnungen dienen der Anpassung der Sollbeträge im Rahmen der gesetzlich zulässigen Bedingungen. Das Modul Mietberechnung nach BGB ermöglicht die Mieterhöhung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, welches nun die Vorgaben nach dem Wegfall des Miethöhegesetz liefert. Der Mietzins von Bruttomietverträgen kann unter Umständen erhöht werden, wenn er seit einem Jahr unverändert ist, die üblichen Entgelte nicht übersteigt (Mietspiegel / Vergleichsmieten), Modernisierungsmaßnahmen erfolgt sind und/oder die Mietzins-Erhöhung innerhalb eines Zeitraums einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigt (siehe Kappungsgrenzen). Die Auswahlmöglichkeiten zur Konfiguration der Mietberechnung nach BGB können durch Musterdaten eingeschränkt bzw. festgelegt werden. Diese Voreinstellungen werden administrativ gepflegt, s. Fachadministration, Musterdaten, Standard-Mietberechnung nach BGB.

Mieterhöhungen können nur dann mit dem Modul Mieterhöhung nach BGB kalkuliert werden, wenn sie sich innerhalb des gesteckten Rahmens befinden (Bruttomieter, Kappungsgrenzen, …). Alternativ zu individuellen Anpassungen via Vertragsmanagement und Personenschreiben wäre ggf. eine allgemeine Mietanpassung in Kombination mit Serienbrief/Zahlungsplan und Vertragsdatenimport in iX-Haus plus möglich.

Die Art des Verfahrens (Grundmietenerhöhung oder Bauänderung/Modernisierung) wird bei der Neuanlage ausgewählt, erscheint oben in der Anzeige und wird im Filter wie auch bei der Kopierfunktion berücksichtigt. Nur Verfahren gleicher Art dürfen kopiert werden. Je nach Art des Verfahrens werden die Register Grundmieterhöhung und Bau/Modernisierung ausgeblendet oder eingeblendet. Register Grundmieterhöhung ist nur bei den Grundmieterhöhungen aktiv. Register Bau/Modernisierung ist nur bei den Bau- und Modernisierungsverfahren aktiv. Im Filter wird auch der Status des Verfahrens (offen, erledigt, alle) berücksichtigt. Über die Filterfunktion ist es so z. B. möglich, alle schon erledigten Berechnungsverfahren auszublenden.

Beim Löschen eines Mietberechnungsverfahrens werden sowohl Berechnungsparameter als auch die Berechnungsergebnisse gelöscht. Die in der Zustimmungsphase vermerkten Flächen werden wieder frei gegeben. Bitte beachten Sie, dass nur zu Testzwecken angelegte Verfahren gelöscht werden können/sollen. Die gültigen Berechnungsverfahren sollen nicht gelöscht, sondern beendet werden. Ein Berechnungsverfahren ist beendet, wenn die Zustimmungsverwaltung deaktiviert ist und der Status des Verfahrens auf Erledigt gesetzt wurde.

Benutzereinstellungen, wie z. B. zuletzt bearbeitete Berechnungsverfahren, Filter oder Parameter des Anschreibens, werden je Benutzer gespeichert.

Wie mache ich es?

Bauänderung Modernisierung

Berechnung und Kontrolle einer Mietänderung

Mietänderungsverfahren anlegen

Mieten übernehmen

Mitteilung an Mieter

Zustimmung

Was brauche ich dazu?

Kappungsgrenzen

Mieterhöhung durch Modernisierung

Mietpreisbremse

Mietspiegel

Register Bauänderungs-/Modernisierungszuschläge

Register Ergebnis

Register Grundmietenerhöhung

Register Stammdaten

Gesamtberechnung

Die Berechnung kann über das Menü Gesamtberechnung gestartet werden. Das Berechnungsergebnis wird komplett (erhöhte und nicht erhöhte Flächen) in der Datenbank gespeichert. Die Gesamtliste wird auf Basis von diesen gespeicherten Daten erstellt und kann damit immer wieder neu gedruckt werden ohne dabei Beträge zu verändern.

Die Funktion Gesamtberechnung ist gesperrt, sobald sich eine Berechnung in der Zustimmungsverwaltung befindet oder wenn mindestens eine Miete bereits übernommen wurde.

Seriendruckplatzhalter für Mitteilungssschreiben

Standard-Mietberechnung nach BGB

Zustimmungsverwaltung

mietanpassungen/mietberechnung_nach_bgb/start.txt · Zuletzt geändert: 2023/09/15 11:56 (Externe Bearbeitung)