Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt in seiner Novellierung vom Juli 2007 im § 24 Abs. 7 dem Verwalter vor, eine Beschlusssammlung zu führen, in welcher alle Entscheidungen und gerichtlichen Beschlüsse zur jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft festzuhalten sind:
„(7) Es ist eine Beschluss-Sammlung zu führen. Die Beschluss-Sammlung enthält nur den Wortlaut
1. der in der Versammlung der Wohnungseigentümer verkündeten Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Versammlung,
2. der schriftlichen Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Verkündung und
3. der Urteilsformeln der gerichtlichen Entscheidungen in einem Rechtsstreit gemäß § 43 mit Angabe ihres Datums, des Gerichts und der Parteien, soweit diese Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen nach dem 1. Juli 2007 ergangen sind. Die Beschlüsse und gerichtlichen Entscheidungen sind fortlaufend einzutragen und zu nummerieren. Sind sie angefochten oder aufgehoben worden, so ist dies anzumerken. Im Falle einer Aufhebung kann von einer Anmerkung abgesehen und die Eintragung gelöscht werden. Eine Eintragung kann auch gelöscht werden, wenn sie aus einem anderen Grund für die Wohnungseigentümer keine Bedeutung mehr hat. Die Eintragungen, Vermerke und Löschungen gemäß den Sätzen 3 bis 6 sind unverzüglich zu erledigen und mit Datum zu versehen. Einem Wohnungseigentümer oder einem Dritten, den ein Wohnungseigentümer ermächtigt hat, ist auf sein Verlangen Einsicht in die Beschluss-Sammlung zu geben.
(8) Die Beschluss-Sammlung ist von dem Verwalter zu führen. Fehlt ein Verwalter, so ist der Vorsitzende der Wohnungseigentümerversammlung verpflichtet, die Beschluss-Sammlung zu führen, sofern die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit keinen anderen für diese Aufgabe bestellt haben.“
Die Beschlusssammlung dient Interessenten und Erwerbern von Wohnungseigentum, Wohnungseigentümern und dem Verwalter, um in übersichtlicher Form die aktuelle Beschlusslage der WEG und den ggf. vorliegenden gerichtlichen Entscheidungen lt. WEG § 43 darzustellen. Einem Wohnungseigentümer oder einem vom Wohnungseigentümer ermächtigten Dritten ist auf Verlangen Einsicht in die Beschlusssammlung zu geben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Gesetzestexten oder den Informationen Ihres Fachverbandes.
Mit entsprechender Kundenlizenz können Sie in iX-Haus unter Stammdaten über den Menüpunkt Beschlussverwaltung den gesetzlichen Vorgaben gerecht eine objektspezifische Übersicht der Beschlüsse erstellen und verwalten. Sie haben die Möglichkeit, den Wortlaut eines Beschlusses als Text zu erfassen und weitere Dateien objektintern als Anhang zu speichern und anzuzeigen. Eine Beschlussübersichtsliste ermöglicht die Druckausgabe in einer vom WEG § 24 geforderten Form - auch über mehrere Objekte.
Sie erhalten in der Übersicht der Beschlussverwaltung
eine Vorschau über die erfassten Beschlüsse je Objekt. Als zusätzliches Feature zur gesetzlichen Vorlage können Sie Beschlüsse verbinden, indem Sie eine Referenz zu einer schon erfassten laufenden Nummer aufbauen. Neben dem Wortlaut können Sie zu einem Beschluss auch Querverweise zu Dateien speichern (Anhänge) und diese Dateien aus der Beschlussverwaltung von iX-Haus aufrufen.
Wir empfehlen, den Wortlaut neuer, zur Abstimmung anstehender Beschlüsse bereits im Vorfeld zu erfassen und in der Übersichtsliste mit dem Vermerk 'Entwurf' auszugeben. Nach der Abstimmung brauchen Sie dann nur geringe Änderungen oder Ergänzungen im 10.1 Erfassen neuer Beschlüsse 10 - 145 Wortlaut vornehmen und ändern den Vermerk je nach Ausgang der Abstimmung. Sie erhalten so die zeitnah geforderte aktuelle Beschlusssamlung.
Sie können die Wortlaute mit Copy & Paste
zwischen der Beschlussverwaltung und einem anderen Programm austauschen. Auf Dateiebene stehen Import/Export-Funktionen via RTF-Dateiformat zur Verfügung.
Die neue WEG Beschlusssammlung auf Basis von iX-Haus plus bietet alterntiv weitere Funktionen.
Über iX-Haus-Import besteht die Möglichkeit des Imports in die WEG Beschlusssammlung in iX-Haus plus. Nach Erstellung einer Excel-Vorlage über Datei, Excel-Vorlage erstellen können Sie die Vorlage mit Daten füllen und nach einer Prüfung über Datei, Daten importieren einlesen. Die Import-Schnittstelle ist lizenzabhängig. Ggf. fragen Sie für einen einmaligen Import eine Consultingdienstleistung bei der CREM SOLUTIONS an.
Wir empfehlen, die WEG Beschlusssammlung plus zu nutzen bzw. zu dieser zu wechseln.
Objektauswahl
.F3
.Strg + N
oder mittels Kontextmenü Neu
oder mit der Schaltfläche Datensatz neu anlegen
oder den Menüpunkt Neu
öffnen Sie den Dialog Eingabe/ Ändern Beschluss
zur Erfassung des neuen Beschlusses.Strg + S
oder Klick auf die Schaltfläche Änderung Speichern
.Objektauswahl
.F3
.Beschlussverwaltung
. Es werden nur die Beschlüsse des eingestellten Objekts angezeigt.Ändern
.Eingabe/ Ändern Beschluss
zur Anpassung des gewählten Beschlusses.Strg + S
oder Klick auf die Schaltfläche Änderungen speichern
.Objektauswahl
.F3
.Beschlussverwaltung
. Es werden nur die Beschlüsse des eingestellten Objekts angezeigt.Ändern
.Eingabe/ Ändern Beschluss
zur Anpassung des gewählten Beschlusses.Vermerk
den Status auf 04 gelöscht
. Es wird also lediglich der Vermerk des Beschlusses auf Gelöscht gesetzt (Historisierung). Sie heben den Status 04 gelöscht
auf, indem Sie über die Funktion Ändern
einen anderen Vermerk zuordnen. Die Wortlaute der als gelöscht markierten Beschlüsse werden nicht angezeigt und sind so für das Ändern gesperrt.Strg + S
oder im Kommando-Menü per Klick auf die Schaltfläche Änderungen speichern
.Mit der Erfassung eines Beschlusses haben Sie elementare Daten für die Übersichtsliste erfasst. Zur exakten Information müssen Sie lt. WEG §2 4 (7) auch den Wortlaut mit Angabe von Ort und Datum der Verkündung des jeweiligen Beschlusses in iX-Haus erfassen, bei Urteilsformeln gerichtlicher Entscheidungen mit Angabe des Datums, des Gerichts und der Parteien. Wir empfehlen, auch das Abstimmverhalten im Wortlaut zu hinterlegen.
In der tabellarischen Voransicht der Beschlussverwaltung erfolgt die Anzeige dieses Wortlauts für den markierten Beschluss im unteren Bereich des Fensters.
Objektauswahl
.F3
.Beschlussverwaltung
. Es werden nur die Beschlüsse des eingestellten Objekts angezeigt.Strg + V
Text aus der Windows-Zwischenablage als Wortlaut für den markierten Beschluss einfügen (Windows-Copy & Paste-Funktion).Enter
erzeugen Sie einen Zeilenwechsel, mit den Pfeiltasten sowie POS1
, Ende sowie Strg + POS1
und Strg + Ende
können Sie den Cursor in dem Eingabefeld bewegen. Eine Zeile ziehen Sie mit Hilfe der Backspace
-Taste nach oben. Mit der Entfernen
-Taste werden Zeichen hinter der Schreibmarke gelöscht.Strg + S
oder im Kommando-Menü die Schaltfläche Änderungen speichern
gesichert werden. Achten Sie daher darauf, den Wortlaut nur dann zu ändern, wenn dies ausdrücklich gewünscht ist.Manche Beschlüsse sind umfangreich und Sie haben zum Wortlaut eines Beschlusses in Dateiform vorliegende Ergänzungen oder Hinweise, z. B. das Protokoll der ETV als PDF-Datei. Mit Hilfe von Anhängen können Sie diese Dateien dem jeweiligen Beschluss zuordnen.
Diese Anhänge sind im Sinne des § 24 WEG keine Beschlussinhalte. Sollte der Inhalt eines Anhangs Wortlautbestandteil des Beschlusses sein, müssen Sie diesen auch entsprechend im Wortlaut-Bereich wiedergeben!
Objektauswahl
.F3
.Beschlussverwaltung
. Es werden nur die Beschlüsse des eingestellen Objekts angezeigt.Anhang
.Beschlussverwaltung: Anhänge
. Hier können Sie dem Beschluss Anhänge zuordnen. Solange Sie keinen Anhänge zugeordnet haben, ist diese Box leer.F2
-Klick) auswählen.Zugeordnete Anhänge können Sie öffnen, wenn Sie ein passendes Programm zur Darstellung der markierten Anhangdatei auf Ihrer Workstation installiert haben.
Ansicht
.Ansicht
unterhalb der Tabelle.Wir empfehlen zur Sicherung und Darstellung von Anhängen eine Dateiform zu wählen, bei der ein ändernder Datenzugriff erschwert oder verhindert wird (PDF, PNG oder JPEG-Bilder). Zudem sind solche Dateien oft einfacher darzustellen, da für solche Dateien meist systemübergreifende Viewer kostenfrei verfügbar und in der Regel schon installiert sind.
Zugeordnete Anhänge können Sie aus dem Objektverzeichnis auch löschen, wenn dies erforderlich ist. Die Dateipfade werden gelöscht, ohne dass die zugeordnete Datei entfernt wird!
Löschen
.
Mit Klick auf die Schaltfläche Ok
unterhalb der Tabelle verlassen Sie die Anhangbox der Beschlüsse.
Mit der Suchfunktion schränken Sie die aktuelle Anzeige auf bestimmte Beschlüsse ein. Zum Suchen verwenden Sie die Schaltfläche Datensatz suchen
aus der Kommando-Leiste (Fernglas-Symbol). Es öffnet sich die Eingabemaske der Beschluss Suche
.
Sie können in allen Merkmalen bzw. Feldinhalten suchen (Objekt, Bezeichnung, Vermerk, Art, Datum, Ort, Öffnungsklausel, Gehört zu, angelegt von, Wortlaut). Mit einer kombinierten Suche schränken Sie die möglichen Treffer ein, da nach der Suche nur die Beschlüsse angezeigt werden, welche Ihren Suchkriterien insgesamt entsprechen. In Textfeldern reicht auch die Eingabe von Bestandteilen eines Wortes. Die Suche nach Sand findet z. B. Begriffe wie „Sand“, „Sandkasten“ oder „Streusand“.
Um beliebige Objekte anzuzeigen, geben Sie im Feld Objekt
die Ziffer 0
ein.
Starten Sie die Suche nach Eingabe Ihrer Suchkriterien durch Klick auf die Schaltfläche Ok
. Die Schaltfläche Cancel
bricht die Eingabe der Suchparameter ab, ohne die aktuelle Filterung zu verändern. Solange die Filterfunktion aktiv ist, wird oberhalb der Tabelle anstelle einer Objektnummer Suchergebnis
angezeigt. Zudem ist die Schaltfläche Alle Beschlüsse
anwählbar.
Um in der Anzeige wieder alle Beschlüsse (ungefiltert) darzustellen, klicken Sie auf den Kommando- Menüpunkt Alle Beschlüsse
. Alternativ können Sie eine erneute Suche ohne Einschränkungen oder mit abweichenden Einschränkungen starten.
Protokoll | Laufnummer zur programminternen Protokollierung |
Objekt | Objektnummer Der Beschluss wird einem Objekt zugeordnet. Voreingestellt ist das aktuell aktive Objekt. |
Bezeichnung | Bezeichnung des Beschlusses zur Darstellung in der Übersicht. maximal 30 Zeichen |
Vermerk | Vermerk zum Status des BeschlussesWählen Sie mit F2 den gewünschten Vermerk aus oder geben Sie die entsprechende Ziffer ein. 00 bestandskräftig (gültiger Beschluss, Default) (z. B. für Beschlüsse, deren Wortlaut geändert werden soll/wurde.) Beschluss in Entwurfsphase vor Abstimmung Durch den Vermerk können Sie den Status eines Beschlusses im Rahmen von Änderungen dem jeweiligen Informationsstand anpassen. Als gelöscht vermerkte Beschlüsse bleiben so im System erhalten (Historisierung). Der Wortlaut wird bei gelöschten Beschlüssen gegen Änderungen gesperrt. |
Art | Art des Beschlusses Wählen Sie mit F2 die gewünschte Art des Beschlusses aus. Es stehen Ihnen zur Darstellung des Ortes der Verkündung folgende Vorgaben zur Verfügung: 00 ETV ordentliche Eigentümerversammlung |
Datum | DatumDatum der Verkündung |
Ort | TextfeldVersammlungsort, Ort, an dem zum Beschluss abgestimmt wurde. |
Öffnungsklausel | Markierungsfeldx (markiert) Öffnungsklausel Beschlüsse mit Öffnungsklausel stellen den ersten Beschluss zu einem Thema dar. (nicht markiert) keine Öffnungsklausel |
gehört zu Protokoll | ReferenzfeldTragen Sie hier die Protokollnummer (dreistellig) des schon protokollierten Beschlusses ein, auf den Sie mit dem aktuellen Beschluss verweisen wollen. |
angelegt von | TextfeldHinweis auf Sachbearbeiter oder Quelle, z. B. Beirat. |
Mit der Eingabe der vorgenannten Beschlussdaten erzeugen Sie einen neuen Eintrag in der Übersichtsliste. Zu diesem Eintrag müssen Sie einen Wortlaut eingeben, um § 24 Abs 7 zu entsprechen! (s. u. Abschnitt Wortlaut eines Beschlusses verwalten)
Strg + S
oder Klick auf die Schaltfläche Änderung Speichern
.Im Menü der Beschlussverwaltung finden Sie weitere Funktionen zur Beschlussverwaltung. Derzeit wird hier der Ausdruck einer Übersichtsliste für ein Objekt angeboten.
Sie können die Beschlüsse nach als tabellarische Übersicht nach Excel exportieren. Hierzu wird eine Excel-Vorlage im Data-Verzeichnis verwendet (data\text\ix1048.xls). Nach dem Export stehen Ihnen die Daten zur Weiterverarbeitung in Excel im von Ihnen vorgegeben Verzeichnis zur Verfügung. Diese Liste starten Sie bei entsprechender Installation über das Menü Zusatzprogramme
.
Excel Export
. Alternativ klicken Sie auf das Excel-Symbol Excel
in der Kommando-Leiste.Speichern unter…
Ihre Exportparameter ein. Geben Sie den gewünschten Pfad sowie den Dateinamen Ihrer Exportdatei an..xls
generiert, welche von Excel gelesen werden kann.
In den folgenden Zeilen werden die Beschlüsse des angegebenen Objektbereichs ausgegeben. Die Liste ist über die Protokollnummer der Beschlüsse pro Objekt sortiert (Spalte A
). Es werden in den weiteren Spalten die jeweiligen Informationen zu den Beschlüssen angezeigt. Spalte Anhang: Hier wird über eine Ziffer die Anzahl der zugeordneten Anhänge angezeigt.
Sie können die Tabelle nach eigenem Ermessen weiterverarbeiten. Verwenden Sie im Zweifelsfall keine veralteten Tabellen (s. Druckdatum in Zelle H1
), sondern exportieren Sie zu einem aktuellen Anlass die Beschlüsse neu, um ggf. zwischenzeitlich erfolgte Änderungen in der Beschlussverwaltung zu berücksichtigen. Der Excel-Export dient nur der Übersicht, da hier der Wortlaut nicht benannt wird. Zum Exportieren des Wortlautes müssen Sie die Funktion Protokoll Export
verwenden.
Der Menüpunkt Alle Beschlüsse
ist inaktiv, solange Sie die Anzeige der Beschlüsse durch eine Suche nicht eingeschränkt haben. Wenn Sie durch eine Suche einen Teil der Beschlüsse von der Anzeige ausgeblendet haben, können Sie mit der Schaltfläche Alle Beschlüsse
die Anzeige wieder auf alle Beschlüsse erweitern.
Mit dem Menüpunkt Protokoll Export
können Sie den Wortlaut eines Beschlusses als Protokoll im Rich Text Format (RTF) extern speichern. Dieses Dateiformat beinhaltet neben dem Textinhalt auch Formatierungsanweisungen und kann von allen gängigen Textverarbeitungen gelesen werden. Die Beschlussnummer wird bei der Bildung des Dateinamens benutzt.
Mit dem Menüpunkt Protokoll Import
können Sie ein Protokoll, welches als Textdatei im Rich Text Format (RTF) vorliegen sollte, in den Wortlaut eines Beschlusses übernehmen. Der ggf. vorhandene Wortlaut wird hierbei ersetzt. Das Dateiformat RTF beinhaltet auch Formatierungsanweisungen und kann von allen gängigen Textverarbeitungen generiert werden. Sie können auch reine Textdateien als Datenquelle nutzen.
Mit dem Menüpunkt Alle Protokolle exportieren
können Sie die Wortlaute der angezeigten Beschlüsse insgesamt als Textdateien im Rich-Text-Format (RTF) extern speichern. Dieses Dateiformat beinhaltet auch Formatierungsanweisungen und kann von allen gängigen Textverarbeitungen gelesen werden.
Pro Beschluss wird eine Datei angelegt. Dem von Ihnen vorgegebenen Dateinamen wird die Nummer des jeweiligen Protokolls nachgestellt.
Tipp: Geben Sie als Zielverzeichnis einen objektspezifischen Ordner an.
Die Schaltfläche Nur vom Objekt
ermöglicht die selektive Auswahl der Beschlüsse zum aktuell eingestellten Objekt. Ist diese Auswahl aktiv, ist davor ein Haken gesetzt. Durch Klick auf die Schaltfläche ändern Sie dessen Stellung von inaktiv zu aktiv und umgekehrt.
Zum Objekt können Termine erfasst werden. Die Termine können gedruckt werden. Zum Aufruf der Verwaltung der Termindaten verwenden Sie das Kontextmenü in der Terminansicht. Termine lassen sich hierüber anlegen, ändern, drucken und löschen.