Das lizenzpflichtige Modul Vier-Augen-Prinzip wird kundenspezifisch eingerichtet, um bestimmte Stammdatenänderungen einer Vier-Augen-Kontrolle zu unterwerfen, um z. B. eine automatische Sollstellung oder Lastschrift aufgrund von veränderten Stammdaten erst nach einer weiteren Kontrolle zuzulassen.
Für das Vier-Augen-Prinzip Fläche wird eine eigene Lizenz benötigt. Die Rechte werden von Vier-Augen-Prinzip Personen übernommen. Gesperrte Flächen haben keine Auswirkung auf die Folgeprozesse z. B. Sollstellung.
Durch das Vier-Augen-Prinzip werden relevante Daten aus dem iX-Haus Personenstamm, Vertragsmanagement, Flächenstamm oder Kreditorenstamm gesperrt; die Freigabe erfolgt durch eine zweite autorisierte Person.
Was bedeutet die Sperre konkret?
Nur gesperrte Personen mit Freigaberechten. Dieses wird nach Programmstart immer deaktiviert, so dass alle Personen zu sehen sind. Über diesen Filter können die gesperrten Personen sehr bequem im Personenstamm oder Vertragsmanagement angezeigt / kontrolliert werden. Je nach Anwendungsfall, sind die Anforderungen bezüglich der Felder, die dem Vier-Augen-Prinzip unterliegen soll, unterschiedlich. Welche diese Felder sein sollen, können Sie im Modul Vier-Augen-Prinzip in der Vier-Augen-Prinzip Konfiguration einstellen.
Das Vier-Augen-Prinzip kann für alle Mitarbeiter aktiviert werden oder auf neue Mitarbeiter oder Aushilfen eingeschränkt werden.
Um Ihnen eine passgenaue Lizenzierung zu ermöglichen, haben wir die Lizenzen für Vier-Augen-Prinzip Personen / Verträge, Kreditoren sowie Flächen getrennt. Die nachfolgende Dokumentation beschreibt beide Datenbereiche.