Im Folgenden werden die dem Vier-Augen-Prinzip zugeordneten Systemeinstellungen aufgelistet. Mit ihnen kann das Verhalten der Modulfunktionen in gewissem Rahmen beeinflusst werden. Sie sind in iX-Haus unter Fachadministration > System > Systemeinstellungen Datenbank im Bereich Stammdaten, Abschnitt VierAugenPrinzip zu finden. Zur Bearbeitung sind S-Rechte erforderlich.
| Systemeinstellung | SystemID | Beschreibung |
|---|---|---|
ProBenutzerAktivieren | 1.14.112.1 | Hier kann eingestellt werden ob das Vier-Augen-Prinzip für alle oder pro Mitarbeiter aktiviert werden soll (Standard: deaktiviert). In der Benutzeradministration können dann die Berechtigungen für die Bereiche über entsprechende Felder getrennt eingestellt werden. Standard: nicht aktiv |
Personen-DruckVergleichsblattVorFreigabe | 1.14.112.2 | Hier kann bestimmt werden, ob das Veränderungsblatt erst gedruckt werden muss, bevor eine Person freigegeben werden kann. Standard: nicht aktiv |
Kreditoren-UserBerechtigtZurFreigabe | 1.14.112.3 | Kommagetrennte Eingabe der Mitarbeiter, die den Kreditorenstamm freigeben können. Standard: (leer) |
GVC | 1.14.112.4 | Personenbezogen (nicht Kreditor): Durch Kommata getrennte Eingabe der GVCs, die beim Buchen gesperrte Personen berücksichtigt und die Buchung dann nicht mehr zulässt. Ein Beispiel anhand des GVC 400 Automatische Sollstellung: Der Geschäftsvorfallcode würde bei einer gesperrten Person nicht mehr zu einer automatischen Sollstellung führen. Standard: (leer) |
VierAugenPrinzipObjektGruppe | 1.14.112.5 | Das Vier-Augen-Prinzip für Personen kann über diese Einstellung auf eine Objektgruppe eingeschränkt werden. Standardeinstellung ist, dass das Vier-Augen-Prinzip für alle Objekte gilt. Möglicher Anwendungsfall: Das Vier-Augen-Prinzip wird nur für Objekte eines Eigentümers / Investors benötigt. Standard: (leer) |
VierAugenprinzipPersonentypen | 1.14.112.6 | Es besteht die Möglichkeit, das Vier-Augen-Prinzip auf Personen bestimmter Personentypen zu beschränken. Die zu überwachende Personentypen sind über die Systemeinstellung VierAugenprinzipPersonentypen einzugeben.Möglicher Anwendungsfall: Es sollen z. B. ausschließlich Gewerbemieter oder ausschließlich WEG-Eigentümer überwacht werden. Standard: (leer) |
Module4APSperreSollbetrag | 1.14.112.7 | Hiermit kann gesteuert werden, ob die Module Einzelwirtschaftsplan, Betriebskostenabrechnung, Index-Erhöhung, Mietberechnung nach BGB und Freie Mietanpassungen bei der Neuanlage oder dem Ändern von Sollbeträgen bei der Durchführung des Vier-Augen-Prinzips berücksichtigt werden sollen. Haben Sie bei diesen Prozessen bereits ein organisatorisches Vier-Augen-Prinzip etabliert, entfallen dadurch die meist zahlreichen Freigaben. Standardmäßig werden alle Module berücksichtigt (ix3057 Betriebskostenabrechnung, ix4015 Einzelwirtschaftsplan, Index-Anpassung (Wohnen), Index-Anpassung (Gewerbe), ix4075 Mietberechnung nach BGB, ix4077 Freie Mietanapassungen). |
KreditorenProBenutzerAktivieren | 1.14.112.8 | Betrifft den Bereich Kreditor und Kreditordaten. Möchten Sie, dass nur bestimmte Anwender dem Vier-Augen-Prinzip im Bereich Kreditor und Kreditordaten unterliegen, dann können Sie dieses hier aktivieren. Über die Benutzerverwaltung geben Sie die jeweiligen Anwender vor. Einsatzgebiet ist beispielsweise, Dateneingaben von Junior-Mitarbeitern durch erfahrene Mitarbeitern freigeben zu lassen. Es ist keine Einschränkung auf Objekte oder Objektgruppen möglich. Standard: nicht aktiv |
Flächen-ProBenutzerAktivieren | 1.14.112.9 | Betrifft den Breich Flächen und Flächendaten. Möchten Sie, dass nur bestimmte Anwender dem Vier-Augen-Prinzip im Breich Flächen und Flächendaten unterliegen, dann können Sie dieses hier aktivieren. Über die Benutzerverwaltung geben Sie die jeweiligen Anwender vor. Einsatzgebiet ist beispielsweise, Dateneingaben von Junior-Mitarbeitern durch erfahrene Mitarbeitern freigeben zu lassen. Standard: nicht aktiv |
VierAugenprinzipFlächeObjektGruppe | 1.14.112.10 | Das Vier-Augen-Prinzip für Flächen kann über diese Einstellung auf nur eine Objektgruppe eingeschränkt werden. Möglicher Anwendungsfall: Vier-Augen-Prinzip wird nur für die Objekte eines Investors benötigt. Die Objektgruppe muss zuvor in dem Modul Objektgruppen angelegt sein.Dieser Parameter hat keine Auswirkung auf KreditorenProBenutzerAktivieren, da es bei Kreditoren keinen Objektbezug gibt! Standard: (leer) |