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Anlagenbuchhaltung - Was brauche ich dazu?
AfA-Methoden
ABu-Kontotyp
Buchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Einstellungen, Kontotyp
Im Register ABu-Kontotypen
definieren Sie die einzelnen Typen. Zur Auswahl stehen die Typen Handelsrecht
Steuerrecht
und Sonstige
. Pro FIBU darf nur ein Typ mit dem Merkmal Sachkonten bebuchen
verknüpft sein!
Dialog ABu-Kontotyp bearbeiten / AfA-Methode zuordnen
Buchhaltung
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Anlagen-Buchungsgruppen
Buchhaltung > Anlagenbuchhaltung > Einstellungen > Anlagen-Buchungsgruppen
Anlagen-Druck
Module aus dem Menü Anlagen-Druck
.
Buchungsarten der Anlagenbuchhaltung
Die unterschiedlichen Buchungsprozesse werden in der Buchhaltung durch entsprechende Buchungsarten dargestellt. Dies hat organisatorische Gründe und kann in Auswertungen, die auf Buchungsarten filtern, genutzt werden, z. B. für eine Übersicht von Umbuchungen:
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) wird eine Anlagen-Buchungsgruppe angelegt, die als Buchungsgruppe für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
gekennzeichnet ist. Alle Anlagen, die dieser Buchungsgruppe zugeordnet werden, werden als GWG-Anlagen definiert. Ab dem Jahr 2010 besteht für GWG-Anlagen das Wahlrecht, je Wirtschaftsjahr zu entscheiden, ob Pool-Abschreibung oder Sofort-Abschreibung durchgeführt wird. Die Betragsgrenzen für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die im Falle einer Pool-Abschreibung oder Sofort-Abschreibung gelten, können per Systemeinstellung festgelegt werden. Standardmäßig sind die Grenzen wie folgt gesetzt:
- Mindestbetrag für GWG-Anlagen - 250,01 EUR - Wenn die GWG weniger als 250,01 EUR Netto kostet, kann sie direkt als Aufwand gebucht werden
- Maximalbetrag für GWG-Anlagen ohne Pool-Abschreibung – 800,00 EUR – In Wirtschaftsjahren ohne Pool-Abschreibung werden GWG-Anlagen, die zwischen 250,01 und 800,00 Netto EUR kosten, per Sofort-Abschreibung direkt abgeschrieben.
- Maximalbetrag für GWG-Anlagen mit Pool-Abschreibung – 1000,00 EUR – In Wirtschaftsjahren mit Pool-Abschreibung werden GWG-Anlagen, die zwischen 250,01 und 1000,00 Netto-EUR kosten, zu einem Pool zusammengefasst und mit 20% ⇒ 5 Jahre abgeschrieben.
In der Anlagen-Buchungsgruppe wird auch definiert werden, wann eine Pool-Abschreibung (also keine Sofort-Abschreibung) durchgeführt wird:
- nie – es wird kein Pool gebildet
- immer – es wird in jedem Jahr ein Pool gebildet
- pro Jahr – es wird pro Jahr definiert, ob ein Pool gebildet wird oder nicht.
Die GWG-Anlagen werden im Falle einer Pool-Abschreibung beim Buchen des Neuzugangs automatisch dem jeweiligen Pool zugeordnet. Anhand des Zugangsdatums wird entscheiden zu welchem Wirtschaftsjahr bzw. zu welchem Pool die Anlage gehört. Wenn die Kosten nicht innerhalb der Betragsgrenzen liegen, wird die Buchung abgelehnt und der Benutzer wird angefordert, die Buchungsgruppe der Anlage zu ändern (s. Anlagen-Stamm
).