Im Folgenden werden die dem Vier-Augen-Prinzip zugeordneten Systemeinstellungen aufgelistet. Mit ihnen kann das Verhalten der Modulfunktionen in gewissem Rahmen beeinflusst werden. Sie sind in iX-Haus unter Fachadministration > System > Systemeinstellungen Datenbank
im Bereich Stammdaten
, Abschnitt VierAugenPrinzip
zu finden. Zur Bearbeitung sind S
-Rechte erforderlich.
Systemeinstellung | SystemID | Beschreibung |
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ProBenutzerAktivieren | 1.14.112.1 | Hier kann eingestellt werden ob das Vier-Augen-Prinzip für alle oder pro Mitarbeiter aktiviert werden soll (Standard: deaktiviert). In der Benutzeradministration können dann die Berechtigungen für die Bereiche über entsprechende Felder getrennt eingestellt werden. Standard: nicht aktiv |
Personen-DruckVergleichsblattVorFreigabe | 1.14.112.2 | Hier kann bestimmt werden, ob das Veränderungsblatt erst gedruckt werden muss, bevor eine Person freigegeben werden kann. Standard: nicht aktiv |
Kreditoren-UserBerechtigtZurFreigabe | 1.14.112.3 | Kommagetrennte Eingabe der Mitarbeiter, die den Kreditorenstamm freigeben können. Standard: (leer) |
GVC | 1.14.112.4 | Personenbezogen (nicht Kreditor): Durch Kommata getrennte Eingabe der GVCs, die beim Buchen gesperrte Personen berücksichtigt und die Buchung dann nicht mehr zulässt. Ein Beispiel anhand des GVC 400 Automatische Sollstellung: Der Geschäftsvorfallcode würde bei einer gesperrten Person nicht mehr zu einer automatischen Sollstellung führen. Standard: (leer) |
VierAugenPrinzipObjektGruppe | 1.14.112.5 | Das Vier-Augen-Prinzip für Personen kann über diese Einstellung auf eine Objektgruppe eingeschränkt werden. Standardeinstellung ist, dass das Vier-Augen-Prinzip für alle Objekte gilt. Möglicher Anwendungsfall: Das Vier-Augen-Prinzip wird nur für Objekte eines Eigentümers / Investors benötigt. Standard: (leer) |
VierAugenprinzipPersonentypen | 1.14.112.6 | Es besteht die Möglichkeit, das Vier-Augen-Prinzip auf Personen bestimmter Personentypen zu beschränken. Die zu überwachende Personentypen sind über die Systemeinstellung VierAugenprinzipPersonentypen einzugeben.Möglicher Anwendungsfall: Es sollen z. B. ausschließlich Gewerbemieter oder ausschließlich WEG-Eigentümer überwacht werden. Standard: (leer) |
Module4APSperreSollbetrag | 1.14.112.7 | Hiermit kann gesteuert werden, ob die Module Einzelwirtschaftsplan, Betriebskostenabrechnung, Index-Erhöhung, Mietberechnung nach BGB und Freie Mietanpassungen bei der Neuanlage oder dem Ändern von Sollbeträgen bei der Durchführung des Vier-Augen-Prinzips berücksichtigt werden sollen. Haben Sie bei diesen Prozessen bereits ein organisatorisches Vier-Augen-Prinzip etabliert, entfallen dadurch die meist zahlreichen Freigaben. Standardmäßig werden alle Module berücksichtigt (ix3057 Betriebskostenabrechnung, ix4015 Einzelwirtschaftsplan, Index-Anpassung (Wohnen), Index-Anpassung (Gewerbe), ix4075 Mietberechnung nach BGB, ix4077 Freie Mietanapassungen). |
KreditorenProBenutzerAktivieren | 1.14.112.8 | Betrifft den Bereich Kreditor und Kreditordaten. Möchten Sie, dass nur bestimmte Anwender dem Vier-Augen-Prinzip im Bereich Kreditor und Kreditordaten unterliegen, dann können Sie dieses hier aktivieren. Über die Benutzerverwaltung geben Sie die jeweiligen Anwender vor. Einsatzgebiet ist beispielsweise, Dateneingaben von Junior-Mitarbeitern durch erfahrene Mitarbeitern freigeben zu lassen. Es ist keine Einschränkung auf Objekte oder Objektgruppen möglich. Standard: nicht aktiv |
Flächen-ProBenutzerAktivieren | 1.14.112.9 | Betrifft den Breich Flächen und Flächendaten. Möchten Sie, dass nur bestimmte Anwender dem Vier-Augen-Prinzip im Breich Flächen und Flächendaten unterliegen, dann können Sie dieses hier aktivieren. Über die Benutzerverwaltung geben Sie die jeweiligen Anwender vor. Einsatzgebiet ist beispielsweise, Dateneingaben von Junior-Mitarbeitern durch erfahrene Mitarbeitern freigeben zu lassen. Standard: nicht aktiv |
VierAugenprinzipFlächeObjektGruppe | 1.14.112.10 | Das Vier-Augen-Prinzip für Flächen kann über diese Einstellung auf nur eine Objektgruppe eingeschränkt werden. Möglicher Anwendungsfall: Vier-Augen-Prinzip wird nur für die Objekte eines Investors benötigt. Die Objektgruppe muss zuvor in dem Modul Objektgruppen angelegt sein.Dieser Parameter hat keine Auswirkung auf KreditorenProBenutzerAktivieren , da es bei Kreditoren keinen Objektbezug gibt! Standard: (leer) |